Dienstag, 9. Oktober 2007

Kommentare zur Erbschaftsteuer

Her mit dem Mammon

Eigentlich zeigt das Interview, wie abwegig die Erbschaftsteuer ist, und der Ökonom bietet den Politkern, die ja schließlich ihre Klientel zu bedienen haben, ein Trostpflaster: legt, was ihr verlieren würdet, halt auf die Einkommensteuer um. Nur, bei der Diskussion um die Erbschaftsteuer geht es ja eigentlich gar nicht um das mit 4 Milliarden Euro recht geringe Aufkommen, sondern um gesellschaftspolitische Grundentscheidungen über die Grenzziehung zwischen Gesellschaft (Staat) und Einzelnen, vor allem Familien. Denn die Besteuerung innerhalb der Familien ist das Problem. Hat der Staat (mit seinem sozialpolitisch motivierten Umverteilungsdruck) die Familien (Großeltern, Eltern, Kinder, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten) auch als ökonomische Einheiten einfach hinzunehmen oder darf er diese bei Todesfällen zerstören. Darum geht es und was die Mehrheit hierzu denkt ist klar: nur her mit dem Mammon, wir sind der Souverän. 10.10.2007

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Erhaltung der erarbeiteten Substanz

Zur Persönlichkeit eines Menschen gehört auch der ihn umgebende gegenständliche Bereich, den zu gestalten er aufgrund seiner Leistungen in der Lage war, wie Haus und Hof (Garten), Bilder und Bücher, Teilhabe an Organisationen, auch Einfluss und Optionen (Möglichkeiten). Dies will er mit seinem Tod nicht vernichtet sehen, oft ist ein entscheidendes Motiv für seine Schaffenskraft, es ihm nahe stehenden Personen zu überlassen. Auch das ist Ausfluss seines Lebens und ist nicht von vorgängiger staatlicher Bewilligung abhängig. Daher ist keine Erbschaftsteuer gerechtfertigt, die in diese Substanz eingreift. Im Wirtschaftsleben sehen das selbst die großen Umverteilerfraktionen ein, weil vom Eingriff in die Substanz Arbeitsplätze betroffen sind, aber in Wirklichkeit ist dies nur ein Sonderfall für das Unheil, das der Staat mit seinen Eingriffen in die Substanz organisierten Vermögens anrichtet. Auch wehrt sich ein jeder, wenn er nur kann, sich die erarbeitete Substanz zerstören zu lassen. Es hat guten Grund, dass die Erbschaftsteuer so besonders starkem Umgehungsdruck ausgesetzt ist, sie operiert jenseits jeglicher individualistischer Moral. 24.09.2007

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Erbfreiheit

Es ist eine Verkehrung der Grundlage unseres sozialen Zusammenlebens, wenn man danach fragt, was denn das Erben rechtfertigt. Rechtfertigt werden muss nicht das Erben, also das Weiterreichen des Erarbeiteten (und bereits genügend Versteuerten) an die nächste Generation, sondern der Rechtfertigung bedarf der Eingriff in das Vermögen und in die Freiheit des Einzelnen, mit dem von ihm Erworbenen nach freien Stücken zu verfahren (wobei nach Art. 2 GG die Grenzen durch allgemeine Gesetze bestimmt werden, indessen nicht die Möglichkeiten der Freiheit hierdurch erst eröffnet werden). Das Leben und damit die Freiheit bedürfen keiner Rechtfertigung, ihre Beschränkung indessen muss gerechtfertigt sein! Das ist Verfassungslage. Nicht das Erben sondern der Eingriff durch die Erbschaftsteuer steht am Pranger der Gerechtigkeit und dort erkennt man recht schnell, wie überall der Neid hervorlugt. Denn die Gerechtigkeit der Erbsteuer entpuppt sich als der Neid der Erben der Erfolglosen. 18.09.2007


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Verteilunsgwahn

Im Verteilungswahn vermeintlicher sozialer Gerechtigkeit wird der Anachronismus verdrängt: während sich immer mehr Gesellschaften von der Erbschaftsteuer im Verhältnis von Eltern und Kindern verabschieden (wie z.B. Schweden, Spanien, Portugal, Österreich, Schweiz, nun auch Frankreich und in Ansätzen selbst die USA), wird in Deutschland aufgerüstet. Die Freibeträge vertuschen den Griff in die Familienkassen nur oberflächlich, schon in wenigen Jahren entlasten sie Omas Häuschen allenfalls in den wirtschaftlichen Randzonen. Indessen gibt es kein gerechtes Maß für die Einmischung des Staates in die Familien, gerecht ist hier allein Enthaltung: keine Steuer, die zwischen Eltern und Kindern eingreift! 19.08.2007


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Die Augenwischerei mit den Freibeträgen

Bei den angeblichen Freibeträgen, die auch Kinder in wirtschaftlich besser dastehenden Regionen das elterliche Eigenheim ungeschoren vom Fiskus belassen sollen, geht es um die übliche Rosstäuscherei, mit der Politiker in Deutschland seit je ihnen im Nacken sitzende Wähler los werden wollen. Denn schon zehn Jahre später haben Inflation und Preissteigerungen die Luft des Freibetrages abgelassen, denn - anders als in anderen Staaten- werden Freiträge ähnlich wie auch progressive Steuertarife nicht den Preissteigerungen angepasst. Auch ist nicht einzusehen, wieso in Mecklenburg-Vorpommern jemand 4 Häuser, in Niedersachsen 2 Häuser und in München allenfalls ein halbes Haus von seinen Eltern steuerfrei erben darf. Da gibt es nur eines, was moralisch und rechtlich einwandfrei wäre: zwischen Eltern und Kindern, Grosseltern und Enkeln hat der Staat mit seiner Gier nichts zu suchen – ein Weg, den immer mehr westliche Zivilisationen beschreiten, sogar das ehemals sozialistische Aushängeschild Schweden, während in Deutschland in Richtung zurück zum Sozialismus DDR-light unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht auch die elterliche Sorge für ihre Kinde in noch größerem Umfang zu Steuergeld gemacht werden soll. Work harder, millions on welfare depend on you! 23.05.2007

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Gerechtigkeit der Räuber beim Teilen der Beute

Von der Gerechtigkeit der Räuber beim Verteilen der Beute.. Die Erbschaftsteuer würde einen Sinn machen, als es sie noch gar nicht gab: zu Zeiten des Feudalismus, als man sich Werte nur in Form von Immobilien vorstellen konnte. Heute haben wir keine solchen Werte (besser Wertvorstellungen) mehr (auch nicht in Form von Grundstücken). Jeder Wert, der in irgendeiner Weise auf dem Markt ist, wird gerade geschaffen. Kein Euro auf der Bank oder in einer Anleihe oder als Rentenanwartschaft ist etwas wert, wenn nicht im selben Augenblick, wo auf den Euro zurückgegriffen wird, andere just genügend Werte schaffen, die gehandelt (getauscht) werden können, sonst bräche die Wirtschaft zusammen. Es gibt in der Gesellschaft keinen eigenständigen Wert, der davon unabhängig wäre. Daher ist jede Art von politisch (gesetzlich) angeordneter Verteilung nichts anderes, als die Befugnis dem, der einen Wert gerade geschaffen hat, diesen wegzunehmen, um ihn nach eigenen Prinzipien (worüber die von der Verteilung begünstigte Mehrheit mit eben ihrer Mehrheit leicht entscheidet und dies mit dem Sigel gesetzmäßig verbriefter Gerechtigkeit versieht) anderen zu überlassen. Oder anders gesagt: Verteilungsgerechtigkeit ist die Gerechtigkeit der Räuber beim Verteilen der Beute. Die Erbschaftsteuer plündert den Nachlass. Wie so oft verweist man dabei auf die kaum existierenden davon wirklich betroffenen Großvermögen, holt sich aber das meiste dann doch bei denen im Mittelstand, die ein wenig erfolgreicher als andere gewirtschaftet haben, meist mit einem festen Ziel vor Augen (wie für die Nachkommen zu sorgen). Die ganzen Argumente von der Verhinderung von Großvermögen oder die von Demotivierung reicher Erben (beides wird entscheidend relativiert vom Hang zum verprassenden Wohlleben oder aber von ganzen Scharen von Geiern, die die Erben schnellstens bankrott beraten), von der Verteilungsgerechtigkeit (es gibt nichts, was anderen das moralische Recht gäbe, darauf zuzugreifen), von der Rückführung von Vorteilen, die dem Erblasser die Gesellschaft gewährt habe (wer was zu vererben hat, hat ohnehin mehr als andere, die nichts weiterzugeben haben, für die Gesellschaft geschaffen), sie alle sind bloße Alibis zur Vertuschung worum es wirklich geht; um die Gier sich an fremdem Vermögen zu bereichern, was Souveräne stets betrieben haben und heute ist das Volk der Souverän. 23-04-2007

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Gerechte Umverteilung der Erbschaften

Alle versichern, bei der Erbschaftsteuer gehe es ihnen nicht um Omas oder auch Vaters klein Häuschen, sondern um den nicht selber verdienten, ja parasitären Wohlstand, in dem sich der Erbe nach Ablegen seiner Trauerkleidung plötzlich wieder findet - sofern er die rechten Vorfahren besaß. Hieraus spräche auch keinesfalls der Neid, sondern es diene Staat und Wohlfahrt und auch der Wirtschaft, den Arbeitsplätzen und der Gerechtigkeit. Dabei sollten die Steuergerechten sich doch nur einmal das Schicksal solch leicht ererbter Vermögen ansehen! Meist erreichen sie schon die zweite Erbengeneration nicht mehr, die erste hat sie bereits in einem eigenen volkswirtschaftlichen Beschäftigungsprogramm verprasst. Und um die, die vorsichtiger mit ihrem Erbe zu Werke gehen, scharen sich hoch spezialisierte Vermögensberater, Steuerberater, Testamentsvollstrecker, Rechtsanwälte, Banker, die alle nichts anderes im Sinn haben, als das glücklich ach so leicht Ererbte wieder in die Hände anderer zu bringen und damit zurück in den offenen Wirtschaftskreislauf. Zu dieser keineswegs ungerechten Umverteilung bedarf’s der Erbschaftsteuer wirklich nicht und auch nicht zur Verhinderung von Vermögens-Agglomerationen. 13.04.2007


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