Montag, 29. Oktober 2007

Neue Lebensformen / Kirchen/ Meinungszwang

Ein Freiheitskampf zur Wiederherstellung der tibetischen Theokratie
Warum fragen sich eigentlich nicht die, die jetzt auf die Straße gehen und gegen China wegen seines Vorgehens gegen die tibetischen Mönche protestieren, für welche Freiheit sie denn nun demonstrieren? Für die Freiheit, das tibetische Gottes-Königtum wiederherzustellen, wo sich die Autorität des Regierenden nicht aus freien Wahlen sondern seiner Wiedergeburt herleitet? An so etwas kann man ja getrost privat glauben, aber es zum Herrschaftsprinzip einer politischen Ordnung machen zu wollen, erscheint nicht weniger abenteuerlich zu sein, wie der Glaube der Marxisten an einer Gesetzlichkeit der Geschichte, bei der ebenfalls alles wiederkehrt und hierdurch zugleich legitimiert wird. Sieht man einmal von den erfolgreichen Markethingskampagnen des Dalai Lama für die (friedliche)Wiederherstellung der Theokratie in Tibet ab, so weiß man eigentlich nicht, wer hier der Teufel und wer der Beelzebub ist. Einen lohnenden Freiheitskampf sollte man sich aber anders vorstellen. 09.04.2008
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Wiedergeburt der Religion?
Zur Meinung Christentum predigt Frieden, Islam Gewalt
Das klingt alles schlüssig und auch recht schön, was Sie schreiben, aber es stimmt halt nicht durchgängig, das heißt nicht historisch. Lesen Sie etwa Lion Feuchtwangers Roman Die Jüdin von Toledo, dann finden sie dort sehr drastisch eine andere christliche Religion geschildert, die sich durchaus vergleichbar mit heute im Islamismus verbreiteten Mitteln im 12. Jahrhundert auf die Wiedereroberung der seit nahezu einem halben Jahrtausend in Maurenhand befindlichen Gebiete der Iberischen Halbinsel und die Befreiung der heiligen Stätten vorbereitet. Oder schreiten wir drei hundert Jahre voran, dann finden wir in Südamerika die guten Christen, die ihre indianischen Opfer wegen des ihnen dadurch eröffneten ewigen Seelenheils noch rasch taufen, bevor sie sie ermorden. Ich glaube daher, dass man jede Religion und ihre Aussagen auch im historischen Kontext sehen muss und da haben wir etwa im Hinblick auf das 12. Jahrhundert heute scheinbar die Rollen getauscht (wenn es auch die vielfach hochstilisierte Toleranz der Mauren den Juden und Christen gegenüber in Spanien nie gegeben hat). Deshalb halte ich es auch für falsch, etwa die Untaten, die im Namen des Christentums begangen wurde, mit der Religion gleichzusetzen, was ja gerne von scheinbar besonders aufgeklärten Linken getan wird. Übertrüge sich die Verantwortung für die im Namen der Religion oder Weltanschauung ausgeübten Untaten allein schon durch das christliche oder sozialistische Gedankengut, dann stünde der linke Personenkreis den 120 bis 150 Millionen Toten, die allein der Sozialismus auf dem Gewissen hat, wohl sehr viel näher als etwa die heutigen gläubigen Christen den Eroberern von Südamerika oder der Inquisition. Man wird aber dasjenige, was ich hiermit für die christliche Religion beanspruche und was linke Ideologen völlig ahnungslos selbstverständlich für sich in Anspruch nehmen, auch dem Islamismus zugestehen müssen: auf die Gläubigen kommt es an und daher ist entscheidend, wie die gläubigen Menschen die religiöse Botschaft verstehen und glauben, nach ihr zu leben. Da hilft es nichts, wenn wir uns die Geschichten gegenseitig um die Ohren schlagen, mit denen die Erzähler und Übermittler der alten Religionen deren Inhalt im Spiegel ihrer jeweiligen Zeiten ausgeschmückt haben. Nach Meinung der meisten Historiker sind diese Geschehnisse auf die Personen der Religionsstifter und ihrer Umgebung bezogen sowie nicht authentisch, ganz im Gegenteil zur modernen Weltanschauung der Linken, wo noch genügend Opfer deren bei der versuchten Missionierung begangenen Untaten leben. 19.03.2008
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Die Sünden bei der Trennung von Kirche und Staat
Religionsunterricht für Muslems?
Es ist weithin unbekannt, dass der von Herrn Haupt erwähnte Staatskirchenkompromiss von 1919 in Art. 140 unseres Grundgesetzes durch Übernahme der entsprechenden Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung (Art. 136 -141) noch heute geltendes Verfassungsrecht ist. Dort wurde die Trennung von Kirche und Staat durch eine Vielzahl von Vorschriften, wie auch das kirchliche Besteuerungsrecht, recht weitgehend durchlöchert. Natürlich ging man damals von im Wesentlichen zwei homogenen Kirchenblöcken aus, dem evangelischen und dem katholischen. An einen muslemischen Block, wenn es einen solchen geschlossenen überhaupt gibt (und er nicht ähnlich wie auf der christlichen Seite weitergehend unterschieden werden muss), hat nie jemand gedacht. Die Versündigung gegen das demokratische, mehr noch republikanische Prinzip der Trennung von Kirche und Staat werden wir nunmehr mit der Aufweitung der Glaubensgemeinschaften teuer bezahlen müssen. Das aber ist unvermeidbar, wenn man nicht, nunmehr im 21. Jahrhundert angelangt, sich endlich zu einer modernen demokratischen staatskirchenrechtlichen Verfassung durchringen könnte. Dazu bedürfte es aber einer 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat, womit auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist. Daher sollte man sich darin erinnern, dass die erwähnten Artikel der Weimarer Reichsverfassung einen Kompromiss wiedergaben, also auch einiges von der Lehre von der Trennung von Kirche und Staat beinhalten, was in den so gefühlsamen Erörterungen zur multikulturellen Religionsfreiheit vergessen wird. So heißt es in Art. 140 GG, 137 WRV kurz und bündig: „Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch verstärkt.“ Das sollte man ebenso kurz und bündig der Islamkonferenz bei ihren Diskussionen mitteilen, ob und welche bürgerlichen Werte unserer Staatsordnung anzuerkennen bereit wäre. Die Antwort ist nach dem Grundgesetz einfach: alle, die als säkulare Werte ihren Niederschlag in unseren Grundrechtskatalog gefunden haben. Wer dies aber nicht tut, der verlässt unsere rechtstaatlichen Grundlagen und muss die Konsequenzen dafür tragen, die auch unsere Richter, wollen sie nicht das Recht beugen, zu vollziehen verpflichtet sind. Denn, auch das sagt das GG in Bezug auf die WRV in Art. 137 unmissverständlich: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken der bestehenden Gesetze.“ So steht es wohlgemerkt im GG und ist damit eine verbindliche Auslegung der allgemeinen Religionsfreiheit des Art.4 GG, auf die sich die Befürworter islamistischer staatsreligiöser Willkür glauben berufen zu können, wenn es um die Aushebelung unserer Rechtsordnung geht. Die Kulturhoheit bezüglich dieser von uns als säkular, also weltlich, definierten Werte müssen wir verteidigen und ausnahmslos durchsetzen, nicht anders als Bismarck im Kulturkampf die Kirchen bezwang. Nur dann werden wir es den muslimischen Religionen erlauben können, sich in das von uns seit langem bereitete Bett verfassungsrechtlich garantierter Religionsfreiheit zu legen, einschließlich der damit verbundenen überkommenen Privilegien, wie in den Schulen auf deutscher Sprache und im Rahmen unserer deutschen Gesetze ihre Religion zu lehren. 14.03.2008
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Dekadent per definitionem
Recht auf Behinderung, genauer, Elterrecht, Kinder zu behindern, eine solche Diskussion ist, sollte sie wirklich ernst gemeint sein, absurd und eine Gesellschaft, die sie ernsthaft führt, ist dekadent per definitionem. Unsere Gesellschaft beruht auf der Würde des Menschen, die unantastbar ist (Art. 1 Absatz 1 unseres Grundgesetz). Zu jedem Neugeborenen gehört diese unantastbare Würde, über die niemand verfügen kann, auch nicht die Eltern. Bedingungen für ein solches Leben zu schaffen, die das Neugeborene gezielt mit körperlichen Gebrechen ausstatten, sind selber ein Verbrechen. Es stellt sich somit nicht die Frage, ob es gar ein Recht der Eltern auf Verstümmelung ihrer Kinder gebe, sondern ob unser Strafrecht ausreicht, solches entschieden zu verfolgen. 14.03.2008
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Gender Mainstreaming
Anne Will diskutiert im Ersten nur mit Frauen über Kinder
Wieso wundern sich die Männer, wenn Frauen, eingeladen von solchen, die für sich eine partnerschaftlich biologisch verursachte Vermehrung in aller Offenheit ausgeschlossen haben, sie gar nicht mehr nach ihrer Meinung fragen, wenn es um Kinder geht. Vielleicht aus mangelnder Kenntnis oder gar aus Dummheit haben die Männer politisch doch längst schon kapituliert. Gender Mainstreaming ist u.a zum politischen Ziel der Gleichberechtigung in der EU schon 1997 erhoben worden und meint z.B. unumwunden, dass Fragen des Kinderkriegens allein unter weiblicher Verantwortung zu klären sind. Das ist nur der Anfang und wir Männer schauen zunehmend verblödet zu. Mit Gender Mainstreaming wird unsere Entrechtung als Strafe für unsere lange Vorherrschaft systematisch vorangetrieben. Lachen Sie nicht, sondern lesen Sie unter diesem Stichwort im Internet nach. 03.03.2008
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Klugheit gebietet manchmal auch Tugendhaftigkeit
-Wiederveröffentlichung der Mohammed-Karikaturen-
Tugendhaft wäre es, unsere Freiheiten, für die viele unserer Vorfahren ihr Leben riskiert haben, zu verteidigen und nicht durch teils plumpe, teils hochkriminelle Aktionen islamistischen Hintergrundes in Frage stellen zu lassen. Klug wäre es aber zu bedenken, in welche missliche Lage uns unsere bisherige Schwäche unseren Tugenden gegenüber bereits gebracht hat. Und da könnte es schon ratsam sein, wenn wir hierdurch selber auf einer hochexplosiven Ladung gelandet sind, auch Irrationalitäten bei denjenigen, die wir in unserer Güte in Scharen aufgenommen haben, zu unterstellen und uns beim Spiel mit dem Feuer zurückhalten. In einem frühen Film von Luis Buñuel (Viridiana) versuchen schließlich die Armen, die eine Samariterin in der Absicht sie zu nähren und zu schützen in ihrem Haus um sich versammelt hat, ihre Wohltäterin zu vergewaltigen. Wer sich in solche Situationen hineinmanövriert hat, ist natürlich nicht mehr frei, sich in jederlei Weise wieder hier herauszufinden. Das gebietet die Klugheit, auf der anderen Weise gebietet sie nicht weniger, Abhilfe zu schaffen. An dieser Abhilfe hindern uns aber weniger die, die uns in unserer Lebensweise bedrohen, als die Zaghaften und Beschwichtiger und auch Feiglinge in den eigenen Reihen. Man denke hier nur an den Erzbischof von Canterbury mit seiner Forderung, die Shari’a einzuführen. Denen geht es, die Augen zu öffnen, wohin ihr appeasement führt. Dazu muss man auch manche Explosion in Kauf nehmen, sonst geschieht das, was der Erzbischof will und wozu Ergodan aufordert, dass sich nicht die Hinzuziehenden sondern die hier Wohnenden anzupassen und ihre Rechte aufzugeben haben. Dem entgegenzuwirken dient eine Wiederveröffentlichung der Mohammed-Karikaturen nach dem aufgedeckten Mordkomplott in trefflicher Weise. Boykottaufrufe wie die seinerzeitigen der Palästinenser, keine europäischen Waren zu kaufen, könnte man ja dadurch zuvor kommen, dass man ihnen erst gar kein Geld überweist, mit denen sie normaler Weise die von ihnen bezogenen europäischen Waren bezahlen. 13.02.2008
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Gerichtliche Gesinnungskontrolle ?
Religionsfreiheit auch für Scientologen?
Wie leben in einem Land, das erhebliche Schwierigkeiten mit der Religionsfreiheit hat, obgleich wir mit dem dreißigjährigen Krieg einen der schrecklichsten Religionskriege in unserer Geschichte erleiden mussten. Aber bereits bei der Trennung von Kirche und Staat machen wir nur halbherzig mit (Kirchensteuer und –subventionen) und auf der anderen Seite haben wir kein Gefühl dafür entwickelt, wie sich eigentlich unsere zivilen Werte von den religiösen abgrenzen. So führen wir im Hinblick auf die Moslems unter dem Gesichtspunkt der Religionsfreiheit Diskussionen über klare Rechtsverletzungen, wie bei der allgemeinen Schulpflicht (Schwimm- und Sportunterricht von Mädchen) oder den Grundlagen unserer zivilen- und grundgesetzlichen Rechtsordnung (Gleichberechtigung der Frauen, ausnahmsloser Vorrang des staatlichen Rechts und seiner Organe). Religionsfreiheit einerseits und Trennung von Kirche und Staat andererseits sind aber Grundfesten unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung, die in keinerlei Richtung zur Dispositionen stehen können. Das heißt die Grenzlinie verläuft eindeutig und klar zwischen zivilen und religiösen Werten (was der Definition bedarf und weitgehend durch unsere eigene Geschichte etwa im Hinblick auf die Grundrechte geschehen ist), aber auch zwischen staatsfreiem Religionsbereich und religionsfreiem Staatsbereich (weswegen ja Anachronismen wie die Kirchensteuer nur durch einen Griff in die verfassungsrechtliche Trickkiste Bestand haben können, indem das Grundgesetz einfach die Bestimmungen der Weimarer Verfassung zu den Kirchen aufrecht erhält und man so die wohlerworbenen Rechtsstellungen aus früheren Jahrhunderten gar noch in das 21. Jahrhundert rettet). Und dann hat es in Deutschland ebenso Tradition, dass sich der Staat gerne zum Beschützer der bestehenden Kirchenmonopole aufwirft, wenn es um die Zurückdrängung christlicher Newcomer geht, die man sogleich mit einem negativ besetzten Begriff der Sekten verunglimpft. Bei Juden und Moslems kann man aus unterschiedlichen aber durchaus verständlichen Gründen nicht so vorgehen, jedoch umso rigider bei den zudem noch zumeist aus den USA ( sic !) zu uns stoßenden christlichen Gruppen, die uns ohnehin wegen ihrer Zersplitterung schon hochverdächtig sind. Dann kommt es so zu solch abenteuerlichen Untersuchungen zur Religionsfähigkeit wie in dem oberverwaltungsgerichtlichen Urteil. An sich zeichnet sich Religionsfreiheit dadurch aus, dass sich die Glaubensinhalte jeder staatlichen Beurteilung (nicht nur Kontrolle) entziehen. Das entbindet die Gläubigen indessen nicht von der Pflicht die staatlichen Gesetze einzuhalten, ansonsten aber dürfen sie glauben, was sie wollen. Bei den Scientologen nun, die ja schon seit vielen Jahren unter staatlicher Beobachtung stehen, sollte man erwarten können, dass solche Rechtsverletzungen handfester Art von den Gerichten auch benannt werden können. Dass sich aber nun- wohl in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise (aber Verwaltungsrichter waren noch nie Vorreiter bei der Aufbereitung unserer Grundrechtskultur) – genau genommen ein Gericht mit der Gesinnung der Scientologen auseinandersetzt, sollte bei (echten) Demokraten rote Lampen aufleuchten lassen. Und wer sich ein wenig mit vergleichender Religionsgeschichte befasst hat, kommt dabei sogar ins Grinsen: totalitäre Ausrichtung und Kontrolle der Gläubigen – kennt das Gericht nicht den Zwang der katholischen Kirche, dass alles zu glauben ist, was der Papst ex cathedra verkündet, der naturwidrige Zwang auf biologisch normales Verhalten, der Zwang zur Ehelosigkeit, die Ächtung durch Besessenheit und Erlösung durch Exorzismus und die Herrschaft des Teufels-, oder zum wirtschaftlichen Interesse der Religionsgemeinschaft, hier sei an das seinerzeitige Gebaren der Vatikanbank erinnert oder ganz anders im Calvinismus an die Überzeugung von Gottes Gnade, die sich in Geld und Macht ausdrückt. Da sollte vielleicht auch ein Richter einmal erst recherchieren, bevor er sich auf solchem Gebiet vergaloppiert. Für mich riecht das alles nach Verfassungsbruch, weil die Gerichte sich wieder einmal zum Büttel der Religionsmonopole machen. Irgendwann wird es sicherlich das Bundesverfassungsgericht richten, nachdem es sich über Jahrzehnte lang genug vor der Annahme diesbezüglicher Verfassungsbeschwerden gedrückt hat. 12.02.2008
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Ich pfeife auf Gesundheit und Ewigkeit

Es ist der Zwang zur Gesundheit, der hinter allem steht, noch überwiegend ein sich aus der Vorstellung korrekten Verhaltens ergebender Zwang, aber zunehmend auch schon in rechtliche Vorschriften umgemünzt. Nun hat es immer Menschen gegeben, die es als ihr bestes Recht angesehen haben, sich in die persönlichen Verhältnisse anderer einzumischen. Die hatten dann stets ihre Hochzeiten, wenn Gesellschaften besonders starken Druck auf persönliches Verhalten ausübten, wie früher in viktorianischen oder puritanischen Jahrzehnten. Da ging es um die Ausschließung von Sex und Genuss. Das Pendel schlug dann ab Mitte des vergangenen Jahrhunderts um, als sich diese Bedürfnisse von den Anforderungen der Sittlichkeit befreiten und wir den Terminus der Guten Sitten oder der Unsittlichkeit eines Verhaltens schließlich gänzlich abgeschafft haben (die Sittlichkeitsdelikte im Strafgesetzbuch etwa wurden umgetauft in Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung). Wie stets befindet sich das Pendel aber schon längst wieder auf dem Rückzug und sich guten Gewissens in jedermanns Privatheit einzumischen, greift wieder überall um sich. Die Zeigefinger drohen schon längst wieder und die Anzahl der Menschen, die genau wissen, wie man recht lebt, gesund, klimagerecht und sozialpflichtig, nimmt ständig zu. Volksweisheiten, wie jeden auf seine Art glücklich werden zu lassen, sind dem Volk schon längst aus dem Sinn gekommen. Die Formen haben sich seit dem Untergang des viktorianischen Zeitalters und Puritanismus nicht geändert, nur die Inhalte wurden ausgetauscht. An Sex vergreift sich heute keiner ernsthaft mehr, aber Gesundheit und kollektives Glück, Sozialhedonismus, das sind heute Dinge, wo sich bei Gott ein jeder zurecht in den Unverstand anderer einmischen darf, wenn diese die Bedeutung dieses seiner Zustände für die anderen nicht nachzuvollziehen mögen, sie gar noch leugnen. Der Kollektivismus verdrängt die Privatheit. Nun, Rauchen ist ja nur in der Öffentlichkeit verboten, also zu Hause kann jeder noch straflos seine Gesundheit schädigen. Aber hören wir genauer hin, dann wird dies eigentlich nur geduldet, auf Abhilfe wird letztlich gewartet. Schließlich gehen die Krankheitskosten uns alle an und alle tragen wir nun mit der grünen Philosophen Segen kollektivistische Verantwortung für die ganze Welt und zu allen Zeiten (nicht nur bis zum biblischen siebten Glied). Die Kehrseite der Solidarität ist nun einmal die Einmischung. Als in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts nach Einführung des Sicherheitsgurts die Anschnallpflicht eingeführt wurde, hatte etwa das (höchste) schweizerische Bundesgericht diese Pflicht für rechtswidrig erklärt, wenn nur der Fahrer selber betroffen sei. Von Strafrechts wegen könne man ihn nicht zwingen, sich selbst zu schützen. Können wir diese Nichteinmischung heute überhaupt noch verstehen? Heute sind wir auf Gedeih und Verderben zur Gesundheit verpflichtet. Und so, wie es mit der Vaterlandsliebe oder der Liebe zu einem Monarchen früher war, wird das Objekt der privaten Öffentlichkeit immer umfangreicher und damit auch das, was ihm alles dienen kann. Retten kann uns hier nur noch eine Rückkehr zu altväterlichen Rechts- und Gesellschaftsvorstellungen, etwa der, wonach es die Menschenwürde verlangt, dass jeder Mensch einen Raum frei von staatlichen und gesellschaftlichen Zwängen haben muss und auch, dass der Mensch frei ist zu tun und zu lassen, was er will, es sei denn er greift damit in die Rechte anderer an. (Ich gebe hier nur das Grundgesetz wieder.) Also muss sich nicht der rechtfertigen, der dick sein will oder gerne fett isst und Starkbier trinkt und auch gerne dabei eine schmaucht. Sondern jeder, der es ihm verbieten will, muss rechtfertigen, wieso er in seinen Rechten hierdurch verletzt würde. Nur um sogleich klarzustellen; dass jemand an Solidarmaßnahmen teilnimmt, wie Krankenkassen- und Rentenbeiträge zahlt, berechtigt ihn nicht zur Einmischung. Denn mit gleichem Recht könnte sich dann auch das Drittel der Bevölkerung, die etwa 90 % des Steueraufkommens stellen, in all die Dinge einmischen, die Politiker mit dem Verteilen ihres Geldes bei anderen alles so bewerkstelligen. Habt somit Mut zum ungesunden Leben und sagt, wenn ihr nicht ewig leben wollt. Wahrscheinlich wird es euch so gut tun, dass ihr dann doch länger lebt. 08.02.2008
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Partiell beseitigtes Grundrecht
25 Jahre Recht auf informationelle Selbstbestimmung
In der Tat eines Beitrag der Bundesjustizministerin wert, um den 25. Geburtstags des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung zu feiern. Dieses Recht hat mittlerweile eine Bedeutung erlangt, die sich 1983 niemand ausmalen konnte. In Zukunft aber wird dieses Recht darüber entscheiden, ob wir überhaupt noch als Individuen und nicht nur noch als instrumentalisierte Glieder eines Sozialwesens werden leben können. Der Staat hat an seinen Bürgern sowohl ein negatives wie ein positives Interesse. Das negative Interesse geht dahin, dass Menschen durch ihr Verhalten andere nicht entgegen dem Recht schädigen, das ist das Interesse der Sicherheitspolitik. Das positive Interesse geht dahin, dass der Bürger die ihm abverlangten Beiträge (aus seinen wirtschaftlichen Ergebnissen wie die der Verwertung der Arbeitskraft) gemäß dem Recht abführt, dass ist das Interesse der Finanzpolitik. Die Ministerin sieht den Datenschutz offenbar durch das (negative) Interesse der Sicherheitspolitik als gefährdet an, verschweigt jedoch, dass sich das (positive) Finanzinteresse schon längst gegen den Datenschutz durchgesetzt hat. Ein totales Überwachungssystem orwellschen Ausmaßes, gar mit eigenen Behörden, hat das Grundrecht dort erledigt. 31.01.2008
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Katholische Kirche gegen Änderung des Embryonen-Schutz-Gesetzes
(Bemerkungen zur Kardinal Lehmann)
(in dubio contra mamam)

Den religiösen Aspekt muss man in dieser Diskussion zuerst einmal beiseite stellen, auch wenn man mit einem Kardinal diskutiert, sonst könnte man auf ganz andere biblische Sichtweisen eingehen, wie etwa die Forderung Gottes an Abraham, seinen einzigen Sohn Isaak ihm zu Liebe zu opfern… und heute wird aus gleicher biblischer Grundlage hergeleitet, dass es falsch wäre, rechtlich (also diesseitig) den Schutz eines Embryonen erst mit der Einnistung beginnen zu lassen. Aber hier bei uns geht es um die Wahrheit und die hat mit Religion nichts zu tun. So gibt sich auch Kardinal Lehmann, er will ja schließlich zu Nichtgläubigen sprechen, wenn er sich auch zum Schluss nicht verkneifen kann, seine Schäfchen wenigstens auf die teuflischen Strafen hinzuweisen, wenn er aus seinem Katechismus zitiert. Für uns andere zaubert er nach alter Theologenmanie mit seinen abstrakten Begriffen herum, Kontinuität, Identität, Potentialität, als hätte es die letzten Jahrzehnte, ja sogar Jahrhunderte in der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie überhaupt nicht gegeben und betreibt so etwas wie erkenntnistheoretische Alchemie. Aber er ist leicht bei einer eigenen Unredlichkeit zu ertappen: denn wieso beginnt alles erst mit der Zeugung? Nach der katholischen Sexualmoral ist schon jede Onanie, erst Recht ein Beischlaf, der nicht der Befruchtung dienen soll (gar durch regelmäßige Einnahme einer Pille verhindert!) vom Teufel. Hantieren in geschlechtlichen Dingen ist allein zum Zwecke der Zeugung eines Lebens erlaubt. Tja, da geht es ja eigentlich um die gleiche Potentialität (einen Menschen zu schaffen), Kontinuität (das Sperma sucht sich die Eizelle) und selbst Identität (von durch kirchlichen Segen gestifteter Geschlechtsgemeinschaft, innerhalb derer allein ein solches mit Gottes Segen möglich ist). Also haben wir es hier mit nichts anderem als der eigentlichen wesentlichen Grundaussage katholischen Menschenverständnisses zu tun: der Mensch wird geboren belastet mit seinen geschlechtlichen Bedürfnissen, das ist seine Erbsünde (hl. Ambrosius, hl. Augustinus); die wird ihm durch bedingungslose Unterwerfung unter das Glaubensprimat der Kirche genommen, künftig aber darf er sich „bei Gott“ nicht mehr daran erfreuen, sondern Mann wie Weib haben sich dem nackten Zeugungsmechanismus zu unterwerfen, denn allein das ist der von Gott erlaubte Gang der Dinge. Und hier darf eben der Mensch auf keiner Stufe eingreifen, weder nach, noch vor dem Einnisten der befruchten Zelle, aber auch nicht bei oder vor der Befruchtung (Pillendogma). Das ist der Hintergrund der mit so hehren Begriffen herbei gezauberten Moral. Den in früheren Zeiten sehr realen Konflikt zwischen dem Tod der Mutter im Kindbett und dem Leben des Kindes, hat ja auch die Kirche stets zugunsten des Kindes gelöst und die Mutter sterben lassen (in dubio contra mamam). Wie soll das nun bei allgemeinen, mithin politischen Erwägungen anders sein? Lasst doch etwa die Leukemiekranken zumindest im Zweifel sterben, wenn ihnen anderenfalls nur mittels der Ergebnisse der Stammzellenforschung geholfen werden könnte, denn es könnten ja Zellen mit der Potenz menschlichen Lebens abgetötet werden. 21.01.2008


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Beendigung des Erkentnisstaus
(Zum Ausscheiden der 68er-Professoren aus den Unis)

Die 68er haben sich über Jahrzehnte beweihräuchert, als hätten sie die Freiheit befördert. Das Einzige, was sie sich wirklich an den Hut stecken können, ist, dass man seit ihrer Zeit nie mehr mit so gutem Gewissen seinen Partner oder seine Partnerin beim Beischlaf betrügen konnte. Und das andere, was sie mit der selben Sicherheit zu verantworten haben, ist der seither eingetretene Niedergang der deutschen Hochschulen im internationalen Vergleich. Das kann ja auch gar nicht anders sein, wenn es in der Wissenschaft mehr auf die richtige Gesinnung ankommt als auf die rechte Leistung. Der Artikel führt dies sehr schön vor Augen. Es wird Zeit, dass sie von den Unis verschwinden, wo sie wegen ihrer überproportionalen Anwesenheit (nachdem eben Anfang der siebziger Jahre wegen der weiten Öffnung der Hochschulen Scharen von ihnen in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen worden sind) seit Jahrzehnten einer jeden wenigstens biologischen Fortentwicklung (durch Ausscheiden) geistiger Erkenntnisprozesse im Wege stehen. 19.01.2008


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Innenminister gegen Scientology
Amtliche Relgionsfreiheit

Irgendwie riecht das ganze ständige Getue um die Scientologen nach altdeutscher Tradition, Religionsfreiheit nur denjenigen zu gewähren, die für ihr Gesinnung auch einen amtlichen Stempel aufweisen können (um so etwa auch in den Genuss des Staatsprivilegs der Kirchensteuer zu kommen). Auch der Artikel nennt keine einzige konkrete Anschuldigung, die gerichtlich überprüfbar wäre, obwohl doch die Scientologen seit vielen Jahren unter Beobachtung stehen. Und dass man sich mit der Presse nicht gerne über seine Religion unterhält, kann man auch nachvollziehen. Bitte, auch liebe Innenminister, was sind die Gründe, in denen in verfassungsrechtlich erheblicher Weise sich das Verhalten der Scientologen so von dem anderer Kirchen oder deren Gliederung unterscheidet? Ist es das Geschäftsgebaren (man denke an die Vatikanbank), die Indoktrinierung (man befrage etwa Jesuitenzöglinge), die Meinungs- und Willensmacht (Lehrbefugnis ex cathedra) usw. Solange die Strafrechtstatbestände („kriminelles Verhalten“) noch nicht einmal angedeutet werden, liegt eher der Verdacht einer (wohl auch kriminellen) Verfassungsverletzung durch staatliche Stellen nahe (Art. 18 UNO-, Art. 9 Europäische Menschenrechte, Art. 4 GG.) 07.12.2007


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Zum Vorwurf der Grünen (Beck) an Kardinal Meissner als Hassprediger wegen seiner Forderung, sich der natürlichen Lebensformen zu besinnen:

1. Aktion Gesinnungsmüll!

Man sollte endlich mit der Beseitigung des Gesinnungsmülls beginnen und im Strafgesetz einen Läuterungspragraphen aufnehmen:
Mit Gefängnis bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer leugnet:
a) den Klimawandel,
b) die Eignung von Schwulen oder/und Lesben ebenso für Nachkommen zu sorgen, sei es bei der Erziehung oder der -auch nur mittelbaren- Erzeugung, wie unterschiedlich geschlechtlich orientierte Gemeinschaften,
c) die Gefahr von Doping für die Gesellschaft oder Doping sonst wie verherrlicht oder aktiv oder als Zuschauer passiv an Sportveranstalten teilnimmt, obgleich ihm die Verwendung von Dopingmittel bekannt ist oder sein müsste,
d) die Berechtigung zur Umverteilung von von Einzelnen geschaffenen Werten von wirtschaftlicher Bedeutung oder das entsprechende Begehren aus der Mitte der Bevölkerung als Neid verunglimpft oder sich gegen Maßnahmen zur Erreichung sozialer Gerechtigkeit wendet,
e) die elementare Hilfsbedürftigkeit von Menschen, die unterhalb der jeweils amtlich definierten Armutsgrenze leben, sowie die Relevanz dieser Grenze selber,
f) die gleiche Verteilung von Begabung und Intelligenz auf alle Mitglieder der Bevölkerung,
g) die Stabilität des Mitgliederstands der Einheitsgewerkschaften, die Abnahme von Kirchenaustritten, die ausschließliche Zuständigkeit der bereits durch Parlamentszugehörigkeit bestätigten Parteien zur politischen Organisation von Individuen,
h) die Richtigkeit von in den öffentlichrechtlich Medien in deren ständigen Informationseinrichtungen verbreiteten Nachrichten sowie die Unabhängigkeit der dortigen Medienschaffenden, letzteres auch durch Hinweis auf deren Mitgliedschaft in gewerkschaftlichen oder gewerkschaftsnahen Organisationen,
i) die Möglichkeit durch parlamentarische Mehrheitsentscheidungen nachhaltig Lebensverhältnisse jeglicher Art, seien sie gesellschaftlichen oder biologischen Ursprungs, zu ändern. 28.10.2007

2. Bitte mit Maß und Ziel

Bei meinem Jurastudium vor mehr als 40 Jahren gehörte im Strafrecht noch der alte § 175 StGB zum Repertoire, wonach Unzucht zwischen Männern mit Gefängnis bestraft wurde. Zu dieser Zeit, also Mitte der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, wurden etwa 3.000 Homosexuelle in der Bundesrepublik jährlich deswegen verurteilt und viele saßen in den Gefängnissen. Der Bundesgerichtshof hatte sich damals etwa zu solchen Finessen verstiegen, dass der Tatbestand der Unzucht zwischen Männern selbst dann erfüllt sei, wenn ein Mann sich selbst befriedigte und sich dabei die Gegenwart eines anderen Mannes nur lustvoll vorstellte! Von diesem Verständnis kommt unsere Gesellschaft her und wir können uns alle glücklich schätzen, mit solchen atavistischen Rechtsvorstellungen bei uns aufgeräumt zu haben. Das heißt aber nicht, dass wir nun alle auch verpflichtet sind, jede Art von Homophilie gut zu finden oder gar zu lieben. Die meisten Menschen streben keine homosexuellen Verbindungen an und halten, wie seit je und überall und zwischen allen Arten die heterosexuelle Beziehung für das natürliche und normale und die einzige Lebensform, die das Weiterleben von Mensch und Tier, die Erhaltung der Art, gewährleistet. Und nahezu alle Religionen dieser Welt legen auch nur diese Lebensform ihrer Weltanschauung zugrunde. Was glauben die Damen und Herren Roth und Beck eigentlich? Sollen diese Milliarden Menschen das, was sie für normal und natürlich halten, einer winzigen Minderheit und ihrer Neigung oder Veranlagung zu Liebe aufgeben? Ich glaube Leute wie Frau Roth und Herr Beck schießen hier weit über das Ziel hinaus und Hass, den säen sie und sie sollten sich nicht wundern, wenn diese Saat ganz anders aufgeht, als sie es sich wünschen. 27.10.2007


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Zur "Natür"-lichkeit der Homoehe

Ich habe jetzt hier 34 Kommentare zu der Homoehe gelesen und muss feststellen, dass wie immer die ganz große Mehrheit die Homoehe gegenüber der Ehe zwischen Mann und Frau als etwas Anormales ansehen. Woher kommt es also, dass wir in der veröffentlichten Meinung immer das Gegenteil lesen und das Normale als anormal diskreditiert wird, die Bezeichnung des Anormalen als abormal aber als Diskriminierung dargestellt wird. Das liegt darin, dass uns die sogenannten Multiplikatoren, das sind Menschen, die über ihre Positionen Meinung vervielfältigen, eine kaputte Welt von menschlichen Beziehungen als das Normale vorgaukeln, nur weil sie selber weit überdurchschnittlich in solchen Verhältnissen leben. Daher meint jetzt in politisch korrekt verfassten Zivilgesellschaften die große Mehrheit der in normalen, den biologischen Lebensbedingungen entsprechenden Verhältnissen lebenden Menschen, dass sie mit ihrem Gefühl, eigentlich das Normale zu tun, abnormal denken und halten zu dem ganzen Schwachsinn von homoerotischen über eine Zweierbeziehung hinausgehenden Familienbanden ängstlich den Mund. Die Multiplikatoren bemühen sich mit ihrer Medienmacht dafür zu sorgen, dass es auch so bleibt. Aber es kann schon allein deswegen nicht bleiben, weil Homoehen naturgemäß aussterben. 14.10.1007


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Koch plädiert für neuen Konservatismus

Konservative Familienpolitik stellt in der Tat den Schutz, Erhalt und Förderung der Familie in den Mittelpunkt – aber nicht als Kostgänger eines sich als allmächtig gerierenden Staates und seiner Schausteller, sondern als selbständiges Kraftzentrum und damit eigentliche Keimzelle einer jeden Gesellschaft. Daher mögen die selbst ernannten Konservativen die Strangulierungen der Familien durch den Staat erst einmal beseitigen, wie da sind Steuerrecht (Einführung der Kopfbesteuerung), Erbschaftsteuer (Abschaffung des Raubes von Elterngut), Abschaffung familienungerechter Sozialabgaben, Distanzierung von homoerotischen Familiengaukeleien. Als Erstes sollte man den Familien die eigenen Ressourcen lassen, statt sie ihnen wegzusteuern, um sie dann als Geschenk der Politiker (sie nenen das Leistung) wieder zuzuteilen (gegen Gewährung von Wählerstimmen). In Frankreich zahlen weit über 50 % der Familien mit Kindern keine Einkommen- oder Lohnsteuer. Konservatismus ist zuerst einmal Selbstbeschränkung des Staates und Vorrang der individuellen Lebensform. Sozialismus ist Definition des Einzelnen durch die Gesellschaft und Umverteilung zugunsten der eigenen Wähler. Dann ratet mal, wo die Damen und Herren der CDU/CSU stehen? 03.09.2007


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Umverteilung ist keine konservative Familienpolitik
Konservative Familienpolitik stellt in der Tat den Schutz, Erhalt und Förderung der Familie in den Mittelpunkt – aber nicht als Kostgänger eines sich als allmächtig gerierenden Staates und seiner Schausteller, sondern als selbständiges Kraftzentrum und damit eigentliche Keimzelle einer jeden Gesellschaft. Daher mögen die selbst ernannten Konservativen die Strangulierungen der Familien durch den Staat erst einmal beseitigen, wie da sind Steuerrecht (Einführung der Kopfbesteuerung), Erbschaftsteuer (Abschaffung des Raubes von Elterngut), Abschaffung familienungerechter Sozialabgaben, Distanzierung von homoerotischen Familiengaukeleien. Als Erstes sollte man den Familien die eigenen Ressourcen lassen, statt sie ihnen wegzusteuern, um sie dann als Geschenk der Politiker (sie nenen das Leistung) wieder zuzuteilen (gegen Gewährung von Wählerstimmen). In Frankreich zahlen weit über 50 % der Familien mit Kindern keine Einkommen- oder Lohnsteuer. Konservatismus ist zuerst einmal Selbstbeschränkung des Staates und Vorrang der individuellen Lebensform. Sozialismus ist Definition des Einzelnen durch die Gesellschaft und Umverteilung zugunsten der eigenen Wähler. Dann ratet mal, wo die Damen und Herren der CDU/CSU stehen? 03.04.2007
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Beschränkte Erkenntnis für alle

Auch Bischof Mixa kann nicht übers Wasser gehen, das konnte wohl nur Jesus. Somit bleiben ihm, auch wenn er nachdenkt, nur die beschränkten Möglichkeiten unseres Gehirns. Wenn er dann aber das Wahrheitsstreben der Naturwissenschaften in Zweifel zieht, zweifelt er jede Erkenntnis an, damit auch, ob es Jesus wirklich gelungen war, über den See Genezareth zu wandeln. Wenn unser Erkennnisvermögen beschränkt ist, dann für alle. 19.07.2007


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Moscheebau in Köln

Die Angst der Menschen vor einem Moscheebau in ihrer Nachbarschaft sollte man in der Tat zu verstehen versuchen und nicht einfach mit rechtsradikaler Gesinnung abtun. Denn auch wenn man weder Religionsfreiheit, noch Toleranz gegen Fremdes in Frage stellt, ist die Angst durchaus erklärbar. Sie speist sich aus der rationalen Erkenntnis, dass wir nicht in der Lage sind, uns gegen die Erodierung unserer zivilen Werte zur Wehr zu setzen. Diese Werte
hat man unter dem Schlagwort der freiheitlich demokratischen Grundordnung zusammengefasst und sie meinen z.B. alles, was in den Grundrechten des Grundgesetzes steht. Ihre Geltung aber wird immer wieder zugunsten von Migranten-Kulturen in Fragegestellt. Und dieses staatsbürgerliche appeasement macht den Leuten zu Recht Angst, zumal wenn dann noch
in der Öffentlichkeit Foren für die Angriffe geschaffen werden. Nicht dass jeder zu seinem Gott auf seine Weise beten mag, macht Angst, sondern dass zugleich damit Vorstellungen auf unsere Gesellschaft übertragen und Forderungen gestellt werden, die unsere freiheitlich demokratische Rechtsordnung in Frage stellen – ohne dass die Härte de Gesetzes gegen diesen
Frevel Anwendung finden würde. 03.07.2007


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Auto rast in Glasgower Flughafen

In England ist man mit dem appeasement schon wieder so weit, dass man gar nicht berichten darf, dass es Muslime sind, die solche Selbstmordverbrechen begehen, da bleibt nur die vage Andeutung von asiatischer Abstammung oder islamisch-gläubigen Hintergrund. Aber auch in Deutschland ist man dort auf gutem Wege, wenn z.B. ein türkischer Essbudenbesitzer eine seiner weiblichen jugendlichen Aushilfskräfte zu vergewaltigen versucht und dabei erstochen wird, dann steht in der Zeitung: Metzger vermutlich in Notwehr bei Vergewaltigungsversuch erstochen und dazu bildet man einen Döner ab. Und das ist die genau die Haltung, die unsere natürlichen Abwehrkräfte gegen solche Verbrecher, auch wenn es Selbstmordverbecher sind, erlahmen lassen. Zu Hause hängt das Bild von Bin Laden in der Küche, heimlich rühmt man seine Taten, und wen wir dies rügen, dann schreit man laut: Generalverdacht! Und beschämt murmeln wir sogleich Entschuldigung und versichern, dass wir natürlich keine Muslime damit meinten…Bin Laden aber behält seinen Ehrenplatz. 30.06.2007

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Beck bei Schwulenparade in Moskau verhaftet

Preis bewusster Provokation

Man muss in Ländern wie Russland und anderen aus der UdSSR entstandenen Staaten berücksichtigen, dass sich die Gesellschaft in Fragen einer gleichgeschlechtlichen Orientierung noch in einem Entwicklungsstadium befinden, das dem Deutschlands Mitte der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts entspricht, als Tausende von Homosexuellen wegen ihrer Orientierung die Gefängnisse bevölkerten. Solange ist das also auch nicht her, so dass man eigentlich von heute möglicherweise aufgeklärteren Politikern, die sogar schon hohe Staatsämter bei uns bekleideten, mehr Einfühlungsvermögen verlangen müsste, als an der plumpen Provozierung von ihrer Meinung nach weniger aufgeklärten Menschen teilzunehmen, auch wenn man meint, sie wegen ihrer geworfenen Eier heute gar als Neonazis zu verdächtigen. Wenn die Angriffe und Übergriffe, auch von der Polizei, regelrecht provoziert werden, dann darf man sich hinterher nicht beschweren. Auch eine Stripteasetänzerin würde auf dem Petersplatz von der Schweizer Garde abgeführt werden, aber soweit würden deutsche Politikerinnen wohl kaum gehen. 27.05.2007

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