Reihe: Der Andern Ansicht - Die Wahrheit liegt stets in der Mitte
2 Beiträge von Max Stirner alias Caspar,
der behauptet: "Gerechtigkeit entwickelt sich zum Fluch der Demokratie."
- Unsere Demokratie auf dem Weg in die Pöbelherrschaft
- Sozialstaatlich entbürgerlichte Demokratie
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Unsere Demokratie auf dem Weg in die Pöbelherrschaft
Max Stirner alias Caspar’s österlicher Aufruf vom 3. April 2010
Wie sähe eine
Pöbelherrschaft (Ochlokratie) aus, wenn die Demokratie entartet? Seht euch eure
eigene an!
Vorrangige Befriedigung der Bedürfnisse der Herrschenden
Aristoteles hat es
schon gewusst, viele Staatsphilosophen haben es eigentlich auch in ihre
Untersuchungen geschrieben: Demokratie neigt zur Entartung in eine
Pöbelherrschaft. Denn wenn man in der Theorie darüber nachdenkt: ist der Willen
der Mehrheit stets der Maßstab, werden es auch ihre Bedürfnisse, die, erst
einmal von politischen und rechtlichen Fesseln befreit, zu befriedigen, des
Staates oberstes Ziel wird. Hierauf haben sich dann alle staatliche Funktionen
einzustellen und zunehmend auch zu beschränken. Die dem Staat verliehene
Ordnungsmacht dient nur noch dem Zweck, die Bedürfnisse der Mehrheit zu
befriedigen. Der Gesetzgeber, die Verwaltung, die Rechtsprechung, aber auch die
Verbände und Gewerkschaften, die ohnehin schon nach ihren Satzungen nichts
anderes bezwecken, die Medien und schließlich alle Kulturträger, verfolgen kein
anderes Ziel, der Mehrheit kann sich niemand widersetzen, verfügt sie doch in
der Demokratie damit über jegliche politische und davon abgeleitete Macht. Als
man noch von Demokratie als die gerechte Staatsform allenthalben träumte und
Wenige, zumeist feudal, die anderen beherrschten, waren es Despoten, die ihre
Bedürfnisse hemmungslos zum vorrangigen Ziel staatlicher Aufgaben machten. Die
Reduzierung gemeinschaftlicher Aufgaben zur ausschließlichen Verfolgung der
Interessen einer bestimmten Gruppe galt immer schon als Missbrauch staatlicher
Gewalt. Dabei kann es aber keinen Unterschied machen, wie die hierzu
beanspruchte Gewalt legitimiert wird, ob von Gottes Gnaden, kraft faktischen
Zustandes oder aufgrund von Mehrheitsverhältnissen. Denn es geht dabei nicht um
die Legitimierung der Macht, sondern um ihre Ausübung. Legitimierte wie nicht
legitimierte Macht kann gleichermaßen missbraucht werden. Der Missbrauch liegt
in ihrem Einsatz zur ausschließlichen Befriedigung der Bedürfnisse der die
Macht ausübenden Personen und Gruppen. Dies zieht in allen Einrichtungen seine
Kreise, woran die Entartung der jeweiligen Staatsform festgemacht werden kann.
Monarchie entartet zur Tyrannis und Despotie, Aristokratie zur Oligarchie und
Demokratie zu Ochlokratie, also zur Pöbelherrschaft.
Garanten gegen die Pöbelherrschaft
Nun hält die
Staatslehre und auch die geschichtliche Erfahrung eine Vielzahl von Mechanismen
vor, die eine Entartung, den Staat zum ausschließlichen Interessengebiet der
die politischen Verhältnisse jeweils bestimmenden Kreise und Kräfte zu machen,
vermeiden sollen. Die in den modernen Lehren wichtigste Beschränkung der (monarchischen,
aristokratischen oder demokratischen) Macht erfolgt durch den Grundsatz des
Vorranges des Rechts. Dies hat zweierlei Bedeutung: einmal hinsichtlich fester
und nicht durch Mehrheitsbeschlüsse einfach änderbarer Regeln zur Schaffung und
Änderung von Recht und seiner Durchsetzung, zum anderen durch den Mehrheitsentscheidungen entzogenen verfassungsrechtliche Vorgaben, letzteres
besonders auch zum Schutz von institutionalisierten oder ideellen
Minderheiten. Dazwischen sind Abstufungen denkbar, wie qualifizierte Mehrheiten
(in größerer als nur überwiegender Zahl der Stimmen) oder der Erforderlichkeit
von Quoren (wiederum einer Mehrheit innerhalb einer eine Minderheit bildenden
Gruppe). Als weitere Beschränkung der jeweiligen politischen Macht gilt die Möglichkeit
des Wechsels, so dass jede Mehrheit morgen Minderheit und jede Minderheit
morgen Mehrheit sein kann, somit der eine vom anderen nach rechtlichen
Gesichtspunkten auch zur Verantwortung gezogen werden kann. Die an der
Machtausübung beteiligten unterschiedlichen Institutionen sollen zudem eine
Balance bilden (regierende und verwaltende, gesetzgebende und richtende
Gewalt), so dass die eine die andere kontrolliert, wobei vor allem der
Unabhängigkeit der Richter eine hervorgehobene Rolle im modernen staatsrechtlichen
Verständnis zukommt. Die Richter sind nur dem Recht unterworfen, nach der
Theorie indessen keinen anderen gesellschaftsrelevanten Entscheidungen.
Die historischen
Erfahrungen lehren, dass ein System stets entartet, wenn die es begrenzenden
Mechanismen ausfallen. Es verhält sich dabei nicht anders als in der Mechanik,
in der eine Bewegung außer Kontrolle gerät, wenn die Begrenzungen versagen.
Untersuchen wir unsere modernen demokratischen Gesellschaften, so finden wir
einige bereits weit zur Pöbelherrschaft fortgeschritten. Wahrscheinlich können
wir sogar am Zustand unserer eigenen Demokratie Merkmale einer reinen
Pöbelherrschaft bereits studieren.
Wandlung des
Staatsziels: vom Gemeinwohl zum Programmstaat
Der klassische
Staat erhält seine allen gegenüber gültige Rechtfertigung dadurch, dass er sich
ausschließlich am Gemeinwohl orientiert und dieses in gesetzlich festgelegten
Bahnen regelt. Gemeinwohl ist ein normativer Begriff, der also wertende
Elemente enthält. Er meint das auf eine bestimmte Ebene der Abstraktion
gehobene Wohl aller, nicht nach Mehrheiten, nach Rang und Namen unterschieden.
Er stellt dabei die Bedingungen für das Zusammenwirken aller Beteiligten her.
Dieser Staatsbegriff wurde in der Praxis längst aufgegeben zugunsten eines
Staates, der Programme durchführt und dazu inhaltlich in die Lebensverhältnisse
seiner Bürger eingreifft, seine Beschränkung, das System als solches nur
aufrechtzuerhalten, bewusst aufgegeben hat. Der Staat wurde zum Programmstaat.
Zu diesem Zweck wurden aus der Verfassung einige Merkmale herausgegriffen, um
sie zu verabsolutieren, wie andere ihrer Relevanz durch gleichzeitige Negierung
ihrer historischen Bedeutung beraubt werden. Art. 14 GG verdeutlicht dies,
wonach Eigentum und Erbrecht gewährleistet und Inhalt und Schranken durch
Gesetz bestimmte werden. Als soziale Komponente wird hinzugefügt, dass Eigentum
verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen
soll. In der verfassungsrechtlichen Wirklichkeit hat sich schon das BVerfG als
für die Auslegung zuständige Gericht nie zu einem der Verfassung vorgegebenen
Institut des Eigentums und des Erbrechts bekannt (anders als der
Bundesgerichtshof) – an sich beides Kernpunkte bürgerlichen
Freiheitsverständnisses-, sondern definiert im Ergebnis das Eigentum
ausschließlich unter seiner Sozialpflichtigkeit, als etwas, auf das etwa
abgabenrechtlich beliebig und eigentlich unbegrenzt zugegriffen werden kann
(die zaghaften Versuche eines begrenzenden Verfassungssteuerrechts in der Rechtsprechung
zur Vermögensteuer sind längst bis zur Irrelevanz restriktiv von den
nachfolgenden Richtern weginterpretiert worden). Umgekehrt wurden die sozialen
Zielsetzungen in der Verfassung (Art. 20 Abs. 1: Die Bundesrepublik Deutschland
ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat) zum allein vorrangigen Ziel
aller staatlicher Aktivität erklärt, dem auch alle Grundrechte unterstellt
werden. So wandelte sich das eigentlich demokratische Rechtsverständnis des
Staates, der zuvörderst die Bedingungen für Freiheit, Gleichheit und Würde der
Menschen zu gewährleisten hat, zu einem den ursprünglichen sozialistischen
Staatsvorstellungen entsprechenden Gemeinschaftsgebilde: es ist Aufgabe des
Staates eine soziale Gerechtigkeit zu schaffen – wobei Gerechtigkeit das Einfallstor
für jedwede Bedürfnisbefriedigung geworden ist.
Desavouierung des Rechts
Diese Wandlung hat
Konsequenzen, zumal man mit ihr alle geschilderten Vorkehrungen, die Entartung
der Demokratie zur Pöbelherrschaft zu verhindern, beliebig ausschalten kann,
wie wir es zunehmend erleben. Einer der Hauptangriffe richtet sich gegen das
Recht. Recht wird in der Demokratie durch vom Gesetzgeber in einem vorgesehenen
Verfahren –das Öffentlichkeit und Transparenz garantiert- geschaffen. Die
Gesetze sind das Ergebnis politischer Auseinandersetzungen und entsprechender
Kompromisse. In einem Staat gibt es wie in jeder Gemeinschaft naturgemäß
gegenläufige Interessen, die im Idealfall durch die gesetzgeberische
Entscheidung ausgeglichen werden. Sie sind für künftige Entscheidungen
maßgeblich und binden die im Einzelfall Streitigkeiten entscheidenden Gerichte.
Für den Richter sind nicht die unterschiedlichen Interessen, wie im
Gesetzgebungsverfahren, zugrunde zu legen, sondern der Wortlaut der Gesetze,
der nach dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers –wenn nötig- auszulegen ist.
Dies schafft Rechtssicherheit und damit Vertrauen, eine der wesentlichen
Voraussetzungen eines jeden Staates. Ohne Verlässlichkeit kann kein staatliches
Wesen dauerhaft existieren. Auf diese Bastion erleben wir nun seit Jahrzehnten
zunehmend heftiger werdende Angriffe, die den Rechtsstaat (den Deutschland nach
der Verfassung auch sein soll) schon längst in seinen Grundfesten erschüttert
hat- etwas, das aber zwangsläufig mit dem Wechsel zum Programmstaat (ehemals
sozialistische Provenienz) im Sinne eines demokratischen Sozialismus verbunden
ist: das Recht in seiner Verbindlichkeit zu erschüttern.
Gerechtigkeit
und Recht
Das Zauberwort ist
Gerechtigkeit. Gerechtigkeit wurde immer schon als Gegenpart zum gesetzten
Recht verwandt, indessen bislang nicht für den staatlichen Bereich, der nur
Recht kannte. Das hat sich geändert. Gerechtigkeit kennt ein jeder Menschen aus
seinem Herzen, er beurteilt danach die Abstimmung des Rechts mit seinen eigenen
Interessen. Ein anständiger Mensch wendet sie auch auf sein eigenes Verhalten
im Hinblick darauf an, was andere von ihm zu fordern Anspruch erheben. So kann
es durchaus sein, dass der eine auf etwas verzichtet oder auch verlangt,
obgleich das Recht es nicht zubilligt, aber dessen Forderung oder Gewährung
doch als gerecht angesehen wird. Entsprechend bestimmt die Gerechtigkeit auch
das rechtlich nicht geregelte Verhalten in der Familie und unter Freunden. In
jedem Einzelnen lebt die Gerechtigkeit und hat einen für jeden greifbaren
Inhalt. Anderes gilt, wenn es um die Bereiche geht, die über diese individuell
überschaubaren Anwendungen hinausreichen, in weitere gesellschaftliche,
wirtschaftliche und staatliche Bereiche, die gemeinhin durch das Recht
geregelt werden, so beim Ausgleich unterschiedlicher Interessen. Das sind
allgemeine Regeln, die in einem in der Gesellschaft zwingend vorgegebenen
Verfahren aufgestellt werden und deren Beachtlichkeit (und damit Geltungskraft)
zu einer wesentlichen Grundlage staatlicher und damit gesellschaftlicher
Ordnung gehört. Natürlich beurteilt das Individuum, das den Maßstab der
Gerechtigkeit tief in seinem Herzen trägt, die ihn betreffenden Ergebnisse der
Anwendung des Rechts, wie bei gerichtlichen oder anderen Entscheidungen staatlicher
Stellen, danach. Ein jeder indessen, der etwa aus der Rechtspflege mit ihnen zu
tun hat, weiß, dass die meisten Menschen, ihr eigenes Rechtsbegehren stets für
gerecht und das gegenläufige des anderen stets für ungerecht halten, Abweichung
sind ziemlich seltene Ausnahmen. Ein Richter etwa, der das Gesetz um der des
einen oder anderen Gerechtigkeit willen korrigiert, setzt sich eigentlich der
Gefahr einer Rechtsbeugung aus. Denn er hat den Konflikt allein nach den
gesetzgeberischen Vorgaben zu entscheiden und nur dies ist rechtsstaatlich.
Gerechtigkeiten indessen gibt es so viele, wie es Anspruch stellende oder ihn
zurückweisende Menschen gibt.
Missbrauch der Gerechtigkeit
In der
Gesellschaft verhält es eigentlich nicht anders. Die Gerechtigkeit, die ein
jeder in sich trägt und wonach er oft auch ziemlich sicher zu urteilen vermag,
die kann es in der Gesellschaft zwar nicht geben. Denn wessen Herz oder wessen
Verstand soll hier maßgebend sein? Vielmehr sind es auch wieder einzelne
Vorstellungen, die sich Gruppen zu eigen machen und anderen, die sie damit
verpflichten wollen, entgegenhalten. In der Gesellschaft gibt es an Begriffen
nur das, was man zuvor definiert. Man muss sich über die Bedeutung einig sein.
Beim Recht gilt das, was der Gesetzgeber wollte und wie die Gerichte diesen oft
höchst theoretischen Willen auslegen, um eine rechtssichere Anwendung zu
ermöglichen. Bei der Gerechtigkeit indessen kann es nur eine politische
Vorstellung sein, deren man sich zur besseren Durchsetzung seiner in der Tat
(selbst) für gerecht gehaltenen Ansprüche bedient. Wieso aber sollen sich die
hierdurch angeblich Verpflichteten dem beugen, denn sie sind ebenso sicher,
dass die an sie gestellte Forderung ungerecht ist. Gäbe es eine zweifelsfrei
feststellbare Gerechtigkeit, die in der Gesellschaft über jeden Zweifel erhaben
Gültigkeit beanspruchen könnte, dann müsste sie für jeden gelten. Das heißt
aber, dass das Begehren ebenso wie die Inanspruchnahme gerecht sein müsste,
eine jede Verwendung von staatlichen Mittel zur Umverteilung ebenso gerecht
sein muss, wie alle Umstände ihrer Erhebung und dass dies jedenfalls von
lauteren Menschen auch einzusehen wäre. Eine gleichermaßen gerechte Verteilung
der erhobenen Abgaben wie ihre Erhebung wird sich aber nie herstellen lassen.
Würde man indessen diejenigen, die von erhobenen Abgaben überwiegend
profitieren einerseits und die, von denen sie überwiegend erhoben werden,
anderseits getrennt über die Gerechtigkeit der Maßnahme abstimmen lassen, dann
dürften die sich widersprechenden Ergebnisse sicher sein. Es dürfte sein wie
vor dem Gericht, eine jede der dort streitende Parteien hält sein Anliegen für
gerecht und die es ihm verweigernde Entscheidung des Richters daher für
ungerecht. Mit Gerechtigkeit können daher jedenfalls poltische Konflikte
innerhalb der Gesellschaft nicht gerecht gelöst werden. Es bedarf des
vorgegebenen Verfahrens und der gesetzlichen Entscheidung, die damit Recht
schafft und der man sich ungeachtet des eigenen Gerechtigkeitsgefühls zu
unterwerfen hat. Gerechtigkeit entwickelt sich daher auch zunehmend zu einem
Fluch der Demokratie. Denn tatsächlich wird das für gerecht gehalten, was die
Mehrheit von der Minderheit glaubt verlangen zu können. Damit aber wird der
Rechtsstaat unterlaufen, denn dieser sieht zur Bewältigung solcher
Auseinandersetzungen allein den in ein Gesetzgebungsverfahren mündenden
politischen Prozess vor. Damit enttarnt sich die Gerechtigkeit als das was sie
in der politischen Auseinandersetzung ist, als politisches Kampfmittel den
anderen ethisch oder auch moralisch zu diffamieren. Dem Verpflichteten soll von
vornherein die moralische Kompetenz, seine Interessen demokratisch zu
verteidigen, genommen werden. Auf Gerechtigkeit beruft man sich in der
politischen Auseinandersetzungen allein, um den Verpflichteten ihre legitimen
Rechte zu beschneiden. Besonders lässt sich dies bei der scheinbar über jeden
Zweifel erhabene sozialen Gerechtigkeit nachweisen. Am Beispiel der
Einkommensteuer lässt sich das verdeutlichen. Hier bringen nach dem Armuts- und
Reichtumsbericht der Bundesregierung 30 % der Steuerpflichtigen etwa 80 % der
Steuer auf, während 50 % nur 6,5 % zahlen. Bezogen auf das Verhältnis
Mehrheit/Minderheit verhalten andere Abgaben sich nicht viel anders. Jede
Maßnahme, die mit einer sozialen Gerechtigkeit begründet wird, begünstigt aber
in dem umgekehrten Verhältnis die einen, wie die anderen von den sie
finanzierenden Abgaben belastet werden. Das heißt es steht von vornherein fest,
dass die Minderheit um das Maß der Vergünstigungen der Mehrheit belastet wird.
Bei der sozialen Gerechtigkeit der Maßnahme wird aber nicht danach gefragt, ob
die Belastung für die Belasteten gerecht ist, sondern ausschließlich nach dem
Erwartungshorizont der Begünstigten entschieden. Damit wiederlegt sich ein allgemeingültiger
Begriff der Gerechtigkeit von selbst. Als politischer Kampfbegriff dient er
allein der Gruppendominanz. Wohlgemerkt, es geht nicht um die Entscheidung im
Gesetzgebungsverfahren, sondern um die Unlauterkeit im Vorfeld, um den
Belasteten die Argumentation von vornherein zu beschneiden. Dies erfolgt dann
mit dem Gewicht der Öffentlichkeit, die die Maßnahme als gerecht preist und die
Geltendmachung der gegenläufigen Interessen der Belasteten als ungerecht. Auch
dies gilt nur kraft der Ausnutzung der Stellung der bloßen öffentlichen
Mehrheit – ein Umstand, gäbe es eine objektive und eindeutige Gerechtigkeit,
der dafür niemals entscheidend sein dürfte. Praktiziert wird aber wie einst und
je, Gerechtigkeit bestimmt derjenige, der die politische Macht ausübt. So war
es früher mit der Gottgefälligkeit, mit der Königstreue, mit Volks- und
Klassenhörigkeit, der national- und klassensozialistischen Gesellschaften. So
entpuppt sich selbst die soziale Gerechtigkeit immer mehr als Totengräber der
nicht ochlokratischen Demokratie.
Rückzug des Rechts
Den Rückzug von
Recht und Rechtsicherheit lässt sich allenthalben beobachten. Dies geschieht
unter dem Mantel von Gerechtigkeit und Billigkeit, wie wir gesehen haben,
Begriffe aus der politischen Auseinandersetzung mit den Begehren der Mehrheit
angefüllt. Damit werden der Demokratie auf dem Weg zur Pöbelherrschaft die
entscheidenden Stützen und Dämme entzogen. Das Recht zu beugen, um die
Vorstellungen einer sozialen Gerechtigkeit außerhalb des parlamentarischen Weges
auf den Weg zu bringen, wird zunehmend zur Tugend der das Recht Anwendenden
einschließlich der Richter. Unter dem Namen von Gerechtigkeit und (beliebiger)
Billigkeit werden offen die Belange der Mehrheit zu Lasten der Minderheit
verfolgt und mit der Aufgabe, soziale Gerechtigkeit herzustellen, begründet.
Das Recht erweist sich als Mittel zum Zweck der politischen Programme,
staatsrechtlich eines der wichtigsten Weichenstellungen zum Totalitarismus.
Dass Recht die verfolgten politischen Zielsetzungen allein im Gesetzwortlaut
finden kann, ist einer der wesentlichen Voraussetzungen eines jeden
demokratischen Rechtsstaats. Die Aufgabe der Vorstellung von der autonomen
Geltungskraft des Rechts durch seine Instrumentalisierung im Sinne der von der
herrschenden Mehrheit wirklich oder auch nur scheinbar verfolgten Absichten und
politischen Zielen (und Zwecken) ist bereits das entscheidende Zeugnis für die
Wandlung der Demokratie zur Pöbelherrschaft. Der Pöbel verkündet seine
Meinungen scheinbar in den Medien und nunmehr folgen ihm selbst die Gerichte
willig. Nehmen wir die Aufweichung des in Jahrhunderten, wenn nicht sogar
Jahrtausenden entwickelteten Tatbestands des Diebstahls, immerhin eines der
Gebote des Dekalogs, der zehn Gebote. Das Gesetz ist eindeutig, Diebstahl ist
die Entwendung eines jeden Gegenstands unabhängig von seinem Wert, stets war es
communio opinio, dass die gesellschaftliche Ordnung keine Ausnahme erlaubte.
Allein der sogenannte Mundraub war über lange Zeit durch eine deutlich
geringere Strafbarkeit privilegiert, wenn Nahrungs- oder Genussmittel zum
alsbaldigen Verbrauch entwendet wurden. Der Gesetzgeber wandelte diese
Bestimmung 1975 um, indem der Diebstahl oder die Unterschlagung von
Gegenständen von geringem Wert nur noch auf Antrag verfolgt wurden, denn Hunger
konnte angesichts der sozialen staatlichen Garantien einen Diebstahl nicht mehr
rechtfertigen. Damit ist die Frage nach der Bedeutung des Wertes eines
entwendeten oder ebenso eines unterschlagenen Gegenstands strafrechtlich
abschließend behandelt. Andererseits war die Begehung von Straftaten zu Lasten
seines Arbeitgebers stets ein Kündigungsgrund. Anders aber nun in der
Ausrichtung des Rechtes auf die soziale Gerechtigkeit. Diebe, die sich am
Eigentum ihres Arbeitgebers vergehen, gehören meist der Gruppe der sozial
Schwachen an, weswegen nach Meinung der Mehrheit –wenn die Darstellungen in den
Medien zutreffen sollten- es sozial ungerecht sei, das Recht in seiner
angeblichen Härte anzuwenden. Nach anfänglichem Zögern folgen ihr die Richter zunehmend
mehr und begehen dabei nach klarer Definition einen Akt der Rechtsbeugung, wie
vor allem in der Arbeitsgerichtsbarkeit, denn sie wenden die sich aus dem
geltenden Recht ergebenden Rechtsfolgen eines Diebstahls oder einer
Unterschlagung vorsätzlich nicht an, um einem politischen Willen-
möglicherweise der Mehrheit- Rechnung zu tragen. Nachdem indessen die Frage der
Bedeutung des Wertes abschließend in den Gesetzen geregelt ist, wäre es allein
Sache des Gesetzgebers, die Maßstäbe hierfür und seine Bedeutung zu ändern. So
aber zwingen die Arbeitsgerichte zur Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern
(oder zu teuren Abfindungen), die im Rahmen der Erfüllung ihrer
Arbeitspflichten ihren Patron bestehlen und seine Arbeitsmittel unterschlagen
können. Beispiele für diese Entwicklung sind Legion, man denke an die dauernde
Änderung von Rechtsgrundsätzen im Wohnungsmietrecht zu Lasten der Vermieter,
man denke an die Bagatellisierung von offensichtlichem Betrug beim Bezug von
staatlicher Unterstützung. Die Bagatellisierung, in vielen Fällen auch
nachträgliche Rechtfertigung von solchen Betrügereien durch
Gesetzesanpassungen, geht soweit, dass es schon als sozial ungerecht gilt,
hierzu überhaupt flächendeckend Tatsachen zu erheben. Nicht anders verhält es sich zunehmend in den Fällen, wo denjenigen, die ihr Recht (zudem mit erwartetem Erfolg) vor Gericht geltend machen wollen, allein ihre Rechtswahrung zum Gegenstand des Vorwurfs unsozialen (weil gegen die Interessen der Merheit verstoßend) Verhaltens gemacht wird.
Freiheiten für die Mehrheit, Entzug für die Minderheit
Die Wandlung zur
Ochlokratie macht naturgemäß vor den höchsten Gerichten nicht halt. Selbst das
Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile die ursprüngliche Bedeutung von Reglungen, die auf
einen Ausgleich der Interessen innerhalb eines Staates gerichtet sind,
vollkommen zugunsten der politischen Interessen der Mehrheit der sozial
Schwachen verschoben, indem es dem einen unverhältnismäßig große Bedeutung
einräumt, das andere in die Bedeutungslosigkeit verschiebt. Der
Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht hat es ohnehin von Anbeginn die
Anerkennung versagt, die Freiheit hat es zugunsten der Gleichheit und den
sozialen Ausgleichsbedürfnissen der Mehrheit auf ein abstraktes Ideal
reduziert, zudem versagt es die dennoch nicht gänzlich zu beseitigenden
Vergünstigungen der Freiheit konsequent der Minderheit, die zu Gunsten der
Mehrheit belastet wird. Der Teil der Bevölkerung, die etwa nahezu die
Gesamtheit der Lasten trägt, wovon die Mehrheit profitiert, verbringt
naturgemäß den Hauptteil seiner Zeit mit dem Erwerbsleben, während die zu Lasten
der Gemeinschaft alimentierten Menschen sich mit vielem anderen beschäftigen
können, vor allem mit ihrer Freizeit. Die Lebensräume unterscheiden sich vor
allem hinsichtlich der Gewichtigkeit der wirtschaftlichen Freiheiten. Diese hat
zwar das Bundesverfassungsgericht vor allem im Rahmen der Berufsfreiheit
anerkannt, indessen mit einer solchen Schwäche den Belangen der für sozial
schwach gehaltenen Bevölkerung gegenüber, dass die wirtschaftlichen Freiheiten
zugunsten des Bedürfnisse der Mehrheit stets zurückzuweichen haben, wenn sie nicht gar aufgehoben werden.
Oft
werden von werden von Verfassung wegen Schutzbereiche von vorneherein so
geschaffen, dass sie die Minderheit, soweit für die Bedürfnisse der Mehrheit
von Belang, von vornherein ausnehmen, wie im Datenschutz, auf den die
Verfassungsrechtler besonders stolz sind und den sie im internationalen
Vergleich teilweise bahnbrechend mitbegründet zu haben glauben. Einen
Datenschutz im wirtschaftlichen Bereich aber gibt es nicht.
Aufgrund von Aufzeichnungs- und Meldepflichten der Erwerbstätigen, Kontroll-
und Eingriffsrechten des Staates ist ein jeder im Erwerbsleben stehender Bürger
unbeschränkt gläsern. Jede seiner sich wirtschaftlich niederschlagenden
Handlungen wird so erfasst, dass sie staatlichen Kontrolleuren nahezu frei
zugänglich sind. Jedes Konto ist dem Staat bekannt und jede Bewegung dort kann
von ihm festgestellt werden, wenn er ein Interesse daran hat. Hier enden alle
Freiheiten. In seinen wirtschaftlichen Aktivitäten ist jeder Mensch lückenlos
mit allen seinen Daten dem Staat offen wie ein Buch, er muss es nur lesen
wollen. Dieser partielle Ausschluss eines jeden Datenschutzes trifft natürlich
nicht die große Mehrheit, sondern nur die kleine Minderheit. Wenn etwa 30 % der
Bevölkerung 80 % der Einkommen- und Lohnsteuer zahlen, und 50 % nur 6,5 %, dann
ist der mangelnde Datenschutz hinsichtlich des geschaffenen Abbild der
wirtschaftlichen Existenz naturgemäß für 30 % gravierend, während es für 50 %
keine oder kaum Bedeutung hat. Dass natürlich die zunehmend lückenlosere
Erfassung der wirtschaftlichen Lebensräume darin seinen Grund hat, dass der
Staat immer mehr umverteilt, um der sozialen Gerechtigkeit und ihrer Gier mit
dem ihm von der Mehrheit vorgegebenen Inhalt gerecht zu werden, zeigt, dass der
Abbau demokratischer Grundfreiheiten auf Seiten der Minderheit ausschließlich
der Erfüllung der sich ständig vermehrenden Bedürfnisse der Mehrheit dient,
einem wesentlichen Merkmal der Ochlokratie.
Steuermissbrauch zugunsten der Mehrheit
Der Abbau von
Freiheitsrechten zu Lasten derjenigen, die die Zeche des Sozialstaates, wie er
von der Mehrheit sich zurechtgelegt wird, erwirtschaften müssen, findet sich
überall. Dass die Gerechtigkeit stets vor den Belangen der wirtschaftlich
bedeutsamen Minderheit halt macht, haben wir schon gesehen. Der Umstand eines
verfassungsrechtlich nicht, oder nur in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen
kontrollierten Steuerrechts (dabei muss man sich mit Ausnahme des gescheiterten
Versuchs der verfassungsrechtlichen Begrenzung der Steuererhebung auf die
Hälfte des Einkommens klar machen, dass sich das BVerfG dort allein auf die
Umstände der Steuererhebung, nicht indessen auf deren Inhalt bezieht – gegen
eine hemmungslose Inanspruchnahme der Minderheit haben auch die
Verfassungsrichter nichts einzuwenden, beziehen sie ihre Vergütung schließlich
auch von den bei ihr erhobenen Beträgen) wird noch dadurch verstärkt, dass das Steuerrecht als solches
zwar von einer ungeheuren Vielzahl von Vorschriften gekennzeichnet ist,
indessen dennoch weder zur Rechtssicherheit, noch zur Rechtsklarheit, genau
genommen zu überhaupt nichts führt, was an sich den Stellenwert des Rechts
einer Demokratie begründet. Die fehlende Bestimmtheit und Klarheit des
Steuerrechts wurde sogar vom BVerfG mehrmals gerügt, ohne indessen Folgen
anzudrohen. Das Chaos dient allein dem Staat, der allein über die Anwendung und
Auslegung entscheidet. Übliche rechtsstaatliche Grundsätze sind im Steuerrecht
ausgenommen, wie z.B. das im Ergebnis weitgehend ausgeschaltete
Rückwirkungsverbot zeigt. Aber auch einst steuerrechtlich verbindliche
Verfahrensgrundsätze sind weitgehend durchlöchert, wie das einstige Verbot der
Mehrfachbesteuerung, die kaum herzustellende Bindung an erteilte Auskünfte, die
Verlässlichkeit einer Kontinuität in der Beurteilung, objektiv (außerhalb der
Finanzverwaltung) nachprüfbare Fristenregelungen und ihre Behandlung. Die
Anwendung im Dschungel des Steuerrechts kann mit dem Grundsatz tendenziell beschrieben
werden: in dubio pro tributo, im Zweifel für die Steuereinnahme. Ein inhaltlich
neutrales Rechtsmittelverfahren gibt es nicht, gleiches gilt mit
Einschränkungen auch von der Rechtsprechung. Die Finanzgerichtsbarkeit ist die
Selbstjustiz des Steuerstaates. Abgesehen von Feigenblattaußenseitern kommen
die Richter aus dem bewährten Chor besonders effektiver Steuereintreiber, was
vor allem sie zum Richteramt befähigt hat. Sieht man einmal von der Behebung
innerbetrieblicher Unfälle in der Finanzverwaltung ab, dient die Rechtsprechung
ausschließlich der Sicherung der staatlichen Einnahmen. Ein schutzwürdiges
Vertrauen des Steuerbürgers in die Rechtsanwendung und Praxis der
Steuererhebung gibt es nicht. Und die Farce eines vorgeblichen rechtstaatlichen
Schutzes wird noch dadurch auf die Spitze getrieben, dass das
Bundesfinanzministerium (im Misstrauen gegen seine Gefolgsleute) die
verfassungsrechtlich bislang unbeanstandet gebliebene Befugnis beansprucht, die
Anwendung von Urteilen des Bundesfinanzhofes in der allgemeinen Rechts- und
Verwaltungspraxis außer Kraft zu setzen. Dass sich hieran nichts ändert, hat
wieder seinen Grund darin, dass eine möglichst effiziente und ertragreiche
Steuererhebung von der Mehrheit gewünscht wird, da sie von diesen rechtstaatlichen
Defiziten nicht berührt sind, aber ihre nach ihrem Gerechtigkeitsmodell zu
erfüllenden Bedürfnisse davon profitieren, wiederum ein untrügliches Zeichen
der Ochlokratie. Die Richtigkeit dieser Annahme wird dadurch belegt, dass mittlerweile nach
einem Umfrageergebnis die Mehrheit der Bevölkerung eine Steuersenkung ablehnt. Man sieht, das
Bewusstsein hat sich gedreht und die Mehrheit weiß, dass es die Minderheit ist,
von der sie lebt.
Aushöhlung des
demokratischen Machtwechsels als Korrektiv
Nicht nur die
Ausschaltung des Rechts als Garant der Demokratie sondern auch der Leerlauf des
demokratischen Prinzips des Wechsels (jede Mehrheit ist die Minderheit von
morgen und umgekehrt) bereitet der Pöbelherrschaft den Weg. Das demokratische
Wechselprinzip kommt nur dann zu tragen, wenn die wechselnden Mehrheiten
überhaupt herstellbar sind. Durch unseren modernen Sozialstaat, der von einigen
Politkern als die größte Bereicherung neuzeitlicher Staatsformen gepriesen
wird, wurde das Wechselprinzip ausgehöhlt, es läuft nunmehr leer. Denn der
Wohlfahrtsstaat hat sich systematisch die von ihm Abhängigen geschaffen und sie
permanent vermehrt. Die Politiker versorgen ihre Wähler mit sie abhängig
machenden und sie ihrer Selbständigkeit beraubenden Wohltaten und zum Dank für
die Erfüllung ihrer Bedürfnisse wählen die Abhängigen dieselben Politiker oder
ihre Politik, die, in Erfüllung ihrer Versprechungen, die Abhängig durch
weitere Wohltaten vergrößern. So schafft sich das System des Sozialstaats von
allein die zu bekämpfende soziale Not (die Armutsdefinition ist das beste
Beispiel: arm ist, wer 50 oder 60 % des Durchschnittseinkommens hat, die
Definition garantiert den Fortbestand der Armut, es sei denn man erreicht den
urkommunistischen Zustandes totaler Gleichheit – dieses aber nicht in der
Leistung sondern nur im Bezug), und den Rettern ihre Machtgrundlage durch treue
von ihnen abhängige Wähler. Erreicht das System mehr als die Hälfte der im
wesentlichen nur noch von staatlichen Leistungen Abhängigen, dann ist der point
of no return erreicht, ganz gleich, wen die Mehrheit mehrheitlich wählt, die
Identität ihrer Interessen mit dem Gemeinwohl ist garantiert. An diesem Punkt
sind wir angelangt, wie die mehrheitliche Ablehnung einer Steuersenkung zeigt.
Seitdem hat sich die Sprache verändert, es wird offen von dem System des
demokratischen Sozialismus, dem wir frönen, selbst im öffentlich-rechtlichen
Fernsehen gesprochen. Die soziale Gerechtigkeit wird ungeschminkt als
Bereicherung der Mehrheit zu Lasten der Minderheit gepriesen, das
Lohnabstandsgebot und das Leistungsprinzip, auf den Lippen noch bekannt, gelten
in Wirklichkeit als teuflischer Tabubruch, der den sozialen Frieden in Frage
stelle. Freiheit gibt es nur, um die soziale Gerechtigkeit herzustellen. Dies gilt
auch für die Meinungsfreiheit, wer die Wohltaten der sozialen Gerechtigkeit
bezweifelt und sie als soziale Selbstgerechtigkeit brandmarkt, wird wegen Diskriminierung, wenn nicht gar
Volksverhetzung verfolgt. Propagandistisch ist alles gleichgeschaltet im Sinne
der Mehrheit. Ist die Herrschaft der Mehrheit aber erst einmal zur
Pöbelherrschaft entartet, gewinnt der Sozialfaschismus an Kraft und es gibt
keine Chance für die auszuplündernde Minderheit, auf demokratischen Weg künftig
je noch einmal Mehrheit zu werden. Die großen Parteien verlieren jeden
Unterschied, die Mehrheit bleibt, gleich wer regiert. Ein weiterer Umstand zur
Sicherung der Demokratie vor dem Verfall zur Ochlokratie ist zunichte gemacht.
Gleichschaltung der Kultur und Medien
Die Kultur
einschließlich der Medien sind ebenfalls längst im Sinne der Mehrheit bereinigt
und propagandistisch gleichgeschaltet, der demokratische Sozialismus im Sinne
der sozialen Selbstgerechtigkeit siegt auf allen Wegen. Dafür sorgen die an
sich marktwirtschaftlichen Mechanismen der Informationsindustrie, die ihre
Produkte möglichst zahlreich verkaufen will. Die Ansprüche an den Inhalt der
Information und an die Qualität ihrer Beschaffung und Strukturierung sind
passé. Der Qualitätssicherung in Form von einer Informationsehre verpflichteten
Personen hat man sich längst entledigt und damit auch des Anspruchs auf
neutrale Information, die dem Empfänger ein eigenes Urteil erlaubt. Ziel der
Informationsverbreitung ist nunmehr, diesem eigenen Urteil rechtzeitig
zuvorzukommen. Nicht anders als wir aus totalitären Gesellschaften kennen,
dient die Verbreitung der Information dem politischen Programm der Mehrheit,
der Verbreitung der sozialen Gerechtigkeit, die immer nur die Verteilungs-,
niemals aber die Erhebungsgerechtigkeit meint. Es ist nichts anders, wenn sich
allein alles nach der Klasse oder der nationalen Rasse richten würde. Jemand
der sich dem Gleichklang der sozialen Propaganda entzieht, erhält Berufsverbot
(oder, wenn dies nicht möglich ist, werden ihm wichtige Arbeitsbereiche
genommen, wie bei der Bundesbank), eine Art Radikalenerlass für soziale
Störenfriede kündigt sich an. Mittels ausgreifender Antidiskriminierungsgesetze
arrestiert man die Meinungsfreiheit. Die Qualität sinkt auf allen Ebenen, was
einst als hochstehend galt, wird auf Nebenplätze verschoben, des Pöbels Wille
regiert die Kultur und die Medien. Denn der Pöbel hat die Mehrheit.
Wider dem
Paretoprinzip: Das Schlachten der Milchkühe
Nehmen wir einmal
nur an, dass das Paretoprinzip Gültigkeit habe, wonach 20 % der jeweils
Beteiligten 80 % der Leistung erbringen oder 80 % jeweils von dem profitieren,
was 20 % schaffen, ein durchaus undemokratischer Ansatz, der aber zwingend zur
Entgleisung einer jeden echten Demokratie zu einer Pöbelherrschaft führen muss
– wenn die Sicherungen nicht greifen. Im Paretoprinzip ist das Verhältnis 20/80
nur bildlich gemeint, es können auch 25/75 oder 30/70 oder auch 15/85 sein. Es
geht vielmehr um die Aussage, dass es immer die große Mehrheit ist, die von den
Leistungen der deutlich kleineren Minderheit profitiert. Bei den Einkommen und
den Steuern ist es so, wie wir gesehen haben, auch in anderen Bereichen zeigt
sich stets, 20% des Einsatzes bringt 80% des Erfolges, bei Wikipedia schreiben
20% der ständigen Mitarbeiter 80 % der Artikel, bei Investitionen bringen 20 %
bis zu 80 % des Gewinns und kontrolliert man sich selbst kritisch, dann findet
man etwa unter Produktivitäts- und Kreativitätsgesichtspunkten ein
entsprechendes Verhältnis bei seiner eigenen Arbeit. Genau genommen scheint das
Paretoprinzip daher auch gar keine politische Aussage zu treffen und erst recht
keine Aussage über den Wert und die Würde von Beteiligten, sondern eine eher
naturwissenschaftlich Verteilung von Arbeit und Leistung zu beschreiben. Diese
Beschreibung wiederlegt die ohnehin praxisferne Annahme, dass die Menschen zum
Erfolg das Gleiche beitragen. Gleichheit im Erfolg gibt es nicht, Gleichheit
kann nur in den Bedingungen gewährt werden. Würde man per Revolution alle
Vermögen unter allen Menschen gleich verteilen, so hätten wir spätestens
innerhalb einer Generation von 30 Jahren keine andere Verteilung der Vermögen
als heute. Jede politisch erzwungene Verteilung ist stets ein Eingriff
zugunsten der weniger erfolgreichen Mehrheit in den von einer Minderheit
erzielten Erfolg. Daran kann keine Gleichheitsideologie etwas ändern und auch
nicht daran, dass die Mehrheit die erfolgreichere Minderheit benötigt, um ihre
Lebensverhältnisse zu sichern. Die Kuh, die man melkt, besagt eine alte
Bauernregel, schlachtet man nicht. Der Pöbel aber genießt seine Macht, die
auch beinhaltet, die Kühe zu schlachten, im irrsinnigen Glauben, damit noch
mehr Milch zu erhalten. So wird der Pöbel mit immer weniger Milch dastehen, das
ist der Preis einer verbohrten Gleichheitsideologie, wie sie oft die Uneinsichtigkeit
in wirtschaftliche und gesellschaftliche aber auch in individualmenschliche
Verhältnisse hervorbringt. Statt die Umstände zu respektieren und auch zu
fördern, die die Kuh die Milch geben lässt, macht der Pöbel blind von seiner
Mehrheitsmacht Gebrauch und die Medien spenden tosend Beifall, nicht anders als
vor Jahrhunderten die Hofschranzen selbst dem schwachsinnigsten Potentaten wegen seines Geistes schmeichelten.
Widerstand
Natürlich gelingt
es dem herrschenden Pöbel nicht, die Kühe zu schlachten und 20 % derjenigen,
die 80 % der Leistung bringen, zu vernichten. Dagegen spricht wiederum das
Paretoprinzip. Denn käme es zum Kampf, würden auch 20 % der Kämpfenden 80 % der
Waffen erfinden und herstellen und erfolgreicher führen. Und 20 % der Feldherren
würden 80 % der Erfolge auf dem Felde einfahren, während 80 % nur 20 %. Wohl
kann es aber sein, dass die Besseren sich von der zur Ochlokratie verkommenen
Demokratie abwenden und, um ihre eigene Freiheit gegen den Missbrauch der
politischen Macht der Mehrheit zu verteidigen, sich ihren Forderungen
entziehen. Dies dürfte auch der Grund des regelmäßig erfolgenden allgemeinen
Aufschreis sein, wenn auf den Umstand hingewiesen wird, dass die Meisten
Kostgänger von Wenigen sind. Je mehr sich dies nämlich die Wenigen bewusst
werden, umso schwächer wird die Macht der Mehrheit. Denn Macht ist nichts
anderes als die Möglichkeit, Menschen zu veranlassen, an bestimmter Stelle zu
bestimmter Zeit etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen. Je weniger man
davon überzeugen kann, um so mehr schwindet die Macht. Wie bei dem das Ganze
stabilisierenden Beitrag kommt es auch für die Wirksamkeit seines Entzuges auf
dessen Gewicht an, denn wo es um um Effizienz geht, versagt die Gleicheit.
Würden die 20%, die die Minderheit bilden, sich verweigern, bräche ein jedes
Staatswesen sogleich zusammen, der die Macht ausübenden Mehrheit ginge in Kürze
jegliche Luft aus, selbst sogar um den Zusammenbruch ihrer sozialen
Selbstgerechtigkeit noch laut zu bejammern. Das ist die Macht der scheinbar
beliebig melkbaren Kühe! Je pöbelhafter aber die Welt wird, umso
wahrscheinlicher wird es, dass die Kühe zu ihrer natürlichen Macht
zurückfinden. Dann ist das Ende der zur Ochlokratie verkommenen Demokratie
gekommen. Bis dahin wisset, wer nicht geliebt wird, liebt auch nicht zurück.
Wer Gesetze zu eigenen Zwecken statt denen des Gemeinwohls missbraucht,
entbindet alle andere von der Gesetzestreue. Und Solidarität gibt es nur unter
den Solidarischen, sie verpflichtet den Geber nur, wenn mit ihm der Nehmer
solidarisch ist. Eine Pöbelherrschaft indes missbraucht Solidarität nur für die
Interessen der herrschenden Mehrheit und verweigert sie der Minderheit. Da kann
man noch so viele Ganoven verdingen, um die Mehrheit zu bereichern. Werte
entstehen nur dort, wo sie geschaffen werden und das geschieht nicht dort, wo
man selbstgerecht nach sozialer Gerechtigkeit schreit, meint Max Stirner alias
Caspar.
Sozialstaatlich entbürgerlichte Demokratie
Max Stirner alias Caspar vom 12. Mai 2010
Seligsprechung des wahren Populismus
Die FDP hat nach
der als Schlappe empfundenen unterbliebenen wesentlichen Verbesserung des
Wahlergebnisses der vorherigen Landtagswahl in Nordrheinwestfalen entschieden,
von der bisherigen Leitforderung nach einer Steuersenkung für die betroffenen
Bürger künftig abzulassen. Die Medien feiern dies als eine Einsicht, dass
Populismus sich bei einem reifen Wahlvolk nicht auszahle. Leider ist das
Gegensteil der Fall, die FDP ist auf den Weg des Populismus, wie ihn alle
anderen Parteien mit mehr oder weniger Erfolg hofieren, endgültig wieder
eingeschwenkt. Das Wahlergebnis hat jedenfalls gezeigt, dass mit der Forderung
nach Steuersenkungen kein Staat mehr zu machen ist. Dies ist indes kein Zeichen
der Staatsmündigkeit des Volkes, sondern genau das Gegenteil: das Volk hat nun
endlich in seiner Mehrheit begriffen, dass die Forderungen nach Steuersenkungen
ihrer Versorgungs- und Verteilungsmentalität widerspricht, denn diese können
natürlich nur aus erhobenen Steuern befriedigt werden. Das Volk ist unter dem
medialen Dauerbombardement einer besonderen sozialen Gerechtigkeit, die die
Mehrheit offenbar vor der Minderheit schützen soll, in der Tat einsichtig
geworden und hat begriffen, dass es mit einer politischen Mehrheit die es
versorgenden staatlichen Töpfe am effektivsten füllen kann- was natürlich
impliziert, dass die Forderungen der gleichzeitig belasteten Minderheit mangels
demokratisch legitimierender Mehrheit keine Chance mehr haben. Das, was der
Mehrheit wohl tut, ist damit zum demokratischen Leitziel geworden – der Begriff
des Populismus hat sich dabei erübrigt, besser noch die höhere Weihe
demokratischer Seligsprechung erfahren. Allein die Minderheit hat offenbar noch
nicht begriffen, wie schutzlos sie zunehmend den Forderungen nach
Mehrheitsgerechtigkeit ausgesetzt ist. Diese Einsicht wird ihr aber nach und
nach zuwachsen. Wie es scheint, ist sie nunmehr ohne politische Partei.
Die
Verschonung der Mehrheit von steuerlichen Lasten
In Deutschland
leben etwa 45% der Bevölkerung von staatlichen Leistungen, in Ostdeutschland
sind es mehr, in Berlin noch mehr. Die Einkommen- und Lohnsteuer wird zu 80 %
von knapp 30 % der arbeitenden und wirtschaftenden Bevölkerung aufgebracht,
über die Hälfte der Bevölkerung zahlt mit knapp 6 % fast keine entsprechende
Steuer. Dies mag, wie die Sozialisten betonen, Folge einer ungleichen und damit
in ihren Augen ungerechten Einkommensverteilung sein, kann aber hier, wo es um
Abstimmungsverhalten gilt, nicht sonderlich interessieren. Jedenfalls ist
tatsächlich die Mehrheit von dieser Steuer weitgehend entlastet. Weiterhin
weisen die Sozialisten darauf hin, dass eine entsprechende Entlastung sich aber
nicht für die Verbrauch- und Verkehrsteuern ergebe, was aber auch nur
vordergründig zutrifft. Sicherlich zahlen alle die Umsatz-, Energie-,
Versicherung-, Tabak- oder Alkoholsteuer, wenn sie an entsprechenden
wirtschaftlichen Vorgängen, wie beim Einkaufen, teilnehmen. Sie bestreiten
diese Steuern indes aus demjenigen, was ihnen zum Leben zur Verfügung steht,
weil sie es durch eigene Arbeit erwirtschaftet oder aufgrund der Erfüllung von
staatlich gewährten Rechtsansprüchen bezogen haben. Das was der Staat ihnen
gewährt, berücksichtigt diese steuerlichen Lasten daher bereits. Somit reichen
die Bezieher von staatlichen Leistungen die ihnen damit auch überlassenen Steueranteile
nur weiter. Eine eigene steuerliche Last wird so von vorneherein vermieden.
Tatsächlich erhalten sie vom Staat auch diese Leistungen auf Kosten der
anderen, die ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften und damit auch die
einzigen originären Steuerzahler sind. Nachdem nun etwa knapp die Hälfte der
Bevölkerung von staatlichen Leistungen lebt, kann auf sie keine originäre Last
bei den Verbrauchs- und Verkehrssteuern entfallen. Somit bleibt es im Ergebnis
auch unter Berücksichtigung anderer Steuerarten dabei, dass die Mehrheit von
der Steuerlast weitgehend verschont ist. Dies zeigt zudem die wirkliche
Bedeutung des geflügelten Wortes vom kleinen Mann, der als Steuerzahler stets
zur Kasse gebeten werde. Denn den kleinen Mann, der wesentlich am Steueraufkommen
beteiligt ist, gibt es gar nicht. Da er keine Steuern zahlt, kann er auch für
nichts aufkommen. Was die Phrase meint ist etwas anderes: wenn die Zeche der
Steuerzahler zahlen muss, weil etwa große Beträge für internationale
Verpflichtungen oder Wirtschaftsstrukturmaßnahmen aufgebracht werden müssen,
dann kann der kleine Mann sich nur insoweit beklagen, dass Dritte ihm von dem,
was andere erwirtschaften, etwas wegnehmen, das er sich eigentlich selbst
einverleiben wollte. Es geht auch hier, wie bei der gesamten sozialen
Gerechtigkeit, stets nur um die Gerechtigkeit der Verteilung der Beute, nicht
aber bei ihrer Erlangung. Soziale Gerechtigkeit ist die Gerechtigkeit der
Räuber bei der Verteilung der Beute.
„Lass es
gut sein, Gevatter“ ist vorbei
Wer diese
Zusammenhänge klar erkennt, den kann es nicht wundern, dass sich für die
Forderung nach Steuersenkungen in fortgeschrittenen demokratischen
Sozialstaaten keine Mehrheiten mehr finden lassen können. Denn Steuern zahlt
nur die Minderheit, woraus die Mehrheit alimentiert wird. Es würde schon ein
hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung voraussetzen, wenn der
Leistungsempfänger zum Leistenden sagen würde, lass es genug sein, Gevatter. Da
ist schon die immerwährende soziale Gerechtigkeit davor, die in ihren
Bedingungen sich eine unendliche Gefräßigkeit beigelegt hat: es wird nie eine
gerechte Gesellschaft geben, solange nicht alle an jedem Ort und zu jeder Zeit
das Gleiche haben (ein Zustand, der, einmal hergestellt, in weniger als einer
halben Generation in den heutigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen
günstigenfalls enden würde, wenn nicht zuvor in einer krassen Oligarchie). Für
das Gleiche qualifizieren sich die Menschen aber nicht durch ihre Leistungen (Du
kannst doch nichts für deinen Mangel dafür), sondern durch politisches
Wohlverhalten den Verteilenden gegenüber. Der Maßstab der Gerechtigkeit ist von
vorneherein allein auf das Verteilen gerichtet, denen, denen das zu Verteilende
genommen wird, wird der Maßstab versagt. Gerechtigkeit obwaltet nicht im
Steuerrecht, hier gilt blanker Utilitarismus und es heiligt, wie es amtlich zur
Zurückweisung des Vorwurfs der Hehlerei aus ministeriellem Munde hieß, gar noch
der Zweck die Mittel. Dies zeigt, dass die Politik und die öffentliche Meinung längst
die Bevölkerung schon in zwei Lager aufgeteilt hat, in das der nehmenden und
das der gebenden Seite und auf beide Lager grundlegend verschiedene Rechts- und
ethische Grundsätze anwendet. Jede Entlastung des einen Lagers führt zu einer
Belastung des anderen. Jeden Leistungsdruck, den man den einen in ihrem Lager
nimmt, führt zur Erhöhung des Leistungsdruck im Lager der anderen. Dass die
Politik hier diejenigen, die das Verteilungsgut erwirtschaften, in den
Hintergrund drängt (erwirtschaftet wird das Volkseinkommen nur zum geringen
Teil von der großen Industrie, die indes politisch und öffentlich als
Wirtschaft nur wahrgenommen wird), ist zwangsläufig. Schmücken sich die
Politiker im Hinblick auf ihre Geltungsmacht, ihren Einfluss und ihre
Anerkennung durch das von den staatlichen Wohltaten vermehrt lebende Wahlvolk
doch ausschließlich mit den fremden Federn, die sie anderen mit Hilfe rigider
Abgaben geraubt haben und denen eigentlich der Dank und die Anerkennung
gebührt. Die Mehrheit hält es mit dem Dank indessen ganz anders, sie erwartet
ihn von der Minderheit für das, was sie trotz ihrer Gesetzgebungsmacht ihr noch
als Eigen übrig lässt. So küssen auch die von der Mafia auf Schutzgeld
Erpressten dem Patron die Hand, auf dass er nicht noch mehr von ihnen nimmt.
Zwiefach
vernagelte Freiheit
Lagerpolitik
nennen die Populisten die politischen Forderungen, die die Minderheit versucht,
gegen die sich zunehmend institutionalisierte Mehrheit geltend zu machen. Auch
hier arbeitet die propagandistische Methode in altbekannter Weise, dass Normale
als Unnormales zu diffamieren und dahinter die Entrechtung der Minderheit zu
verbergen. Das hat hinreichend Beispiele auch in der Geschichte. Populistisch
ist es, politische Entscheidungen ausschließlich an den Bedürfnissen der
herrschenden Mehrheit auszurichten und unnatürlich und anormal ist es, denen,
mit deren Arbeit die Werte geschaffen werden, deren Nutzung zunehmend zu
beschränken. Es ist das Lager der herrschenden Mehrheit, das die Politik
bestimmt und dem Lager der Minderheit das Recht abspricht, sich auf politischem
Weg gegen die fortschreitende Ausplünderung zu Gunsten der Mehrheit zu Wehr zu
setzen. Die Linke fordert fortwährende Steuererhebungen, wohl wissend, dass die
von ihnen angesprochene Wählerschicht der Staatsabhängigen davon nicht
betroffen ist. Diese Politik hat bereits dazu geführt, dass die Mehrheit nahezu
keine Steuern mehr entrichtet und die entsprechende Last allein auf den
Schultern der Minderheit ruht. Es geht somit ausschließlich um die weitere Verschiebung
dieses Ungleichgewichts zu Lasten der Minderheit mit dem ursozialistischen Ziel
der Vergemeinschaftung der Produktionsmittel und allen Eigentums. Nachdem der
direkte Weg des Sozialismus in die Katastrophe geführt hat, beschreiten alle
nun den indirekten Weg der schleichenden Entrechtung der leistenden Minderheit.
Seitdem hat die soziale Gerechtigkeit Konjunktur und Schläfer aus allen
politischen Richtungen der ehemals realsozialistischen und kommunistischen
Bewegung sind überall in unserem Staat und allen Parteien erwacht und verfolgen
ameisengleich dasselbe Ziel: die Vergesellschaftung aller Potentiale und
Gleichmachung aller Menschen ungeachtet ihrer Leistung, ihres Könnens, ihres
Lebensweges und damit die Liquidation der Freiheit. Denn die Freiheit der
Leistenden ist allen politischen Gleichmachern ein großer Dorn im Auge. Das war
schon bei den Sozialisten der französischen Revolution so, weswegen sie nicht
nur mit der Gleichheit sondern auch noch mit der Brüderlichkeit gleich zweimal
die Freiheit vernagelt haben. Menschen, deren Freiheit zwiefach vernagelt
wurde, sind zu keiner objektive Werte schaffenden Leistung mehr fähig. Das ist
die unsere moderne Situation.
Abgedankte
bürgerliche Freiheit
Somit befinden wir
uns in einer Situation, die trotz aller Preisungen der modernen Freiheiten der
von Freiheitskämpfern vergangener Zeiten nicht unähnlich ist. Die Rechte einer
bestimmten Gruppe in von dieser als wesentlich angesehenen Bereichen sind auf
den vorgesehenen rechtlichen und politischen Wegen nicht mehr zu sichern. Das
Gesetzgebungsmonopol der von der Minderheit lebenden Mehrheit schließt dies von
vornherein aus. Mithilfe der öffentlichen Sozialpropaganda wurden die
gesellschaftlichen Leitbilder schon längst ausgewechselt. Die bürgerliche Vorstellung
von einem freien und selbstverantwortlichen Menschen, der sich der Gemeinschaft
und dem Staat zur Sicherung seiner und der anderen Entfaltung eingliedert und
demgegenüber der Staat nur im Rahmen seiner so bestimmten Aufgaben berechtigt
sein kann, wurde in dem Modell des Sozialstaats des zweiten 20. Jahrhunderts
gänzlich über Bord geworfen. Das ist den Protagonisten der herrschenden
Mehrheit auch bewusst, wenn sie machtvoll ihre Positionen sichern. Die linken
und auch rechten Sozialisten haben dem Staat gegenüber nie auf ihre
Gewaltoptionen verzichtet. Die Gewerkschaften behalten sich stets Widerstand
nicht nur durch Streiks sondern auch durch politische, sie nennen sie zugleich
schon rechtfertigend sozialpolitische Unruhen vor, und zwar gegen alle Gewalten
des Staats, auch der des Rechts. Die politischen Gewaltaktionen der Linken,
seien es durch linke Kampfgruppen, wie die Autonomen, oder durch grüne
Umweltaktivsten werden in der Öffentlichkeit der Medien verherrlicht, dem sich
zunehmend verunsichert die Gerichte anschließen. Den Sozialisten war das Recht
niemals Selbstzweck, sondern selbstverständliches Mittel zum Zweck der
Etablierung der angestrebten Gesellschaftsordnung. Diesem hat sich das Recht
unterzuordnen, auch ist es zu diesem Zweck erlaubt, es zu beugen. Die
Rechtssicherheit, der Kern eines jeden wirksamen Gewaltverzichts der Bürger,
wird zu Gunsten der sozialistischen Ziele (verbal abgeschwächt zu sozialen
Zielen) permanent ausgehöhlt. Das Recht, das die gesellschaftlichen und
staatlichen Zugriffe auf die von der Minderheit erwirtschafteten Ergebnisse
regelt, wie das Steuerrecht, denaturierte zur rechtstaatlichen Farce. Selbst
die Demokratie ist den Sozialisten nur Mittel zum Zweck der Herstellung der von
ihnen als gerecht bezeichneten Gesellschaftsordnung, weswegen es nicht mehr
wundern kann, dass der Angelpunkt aller Demokratie, der Vorbehalt des Rechts,
in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung verliert. Garantien des Rechts,
wie Rückwirkungsverbote, Gesetzesvorbehalte haben selbstverständlich der
sozialen Gerechtigkeit zu weichen. Soziale Gerechtigkeit ist zum Sammelbegriff
für die sozialistischen Vorstellungen einer gleichmacherischen und
unbürgerlichen Gesellschaft geworden, in dem der Mensch zum Objekt der Sorge
der Institutionen degradiert wird. Freiheitsgewährungen beschränken sich auf
das sozialistische Menschenbild, das bürgerliche Menschenbild, das sich vor
allem auch in der wirtschaftlichen Freiheit ausdrückt, ist weitgehend davon
ausgenommen. Um hier einzugreifen darf denunziert, gelogen und geraubt und
gehehlt werden, wenn es nur dem Zwecke dient, die zur gerechten Umverteilung
erforderlichen Mittel zu beschaffen. Pecuniam non olet wird zum Prinzip der
Steuerkassen. An deren Anforderungen endet auch jeder Datenschutz, alle wirtschaftlich
relevanten Vorgänge, alle Konten und Aufzeichnungen sind jederzeit für die mit
der Einziehung der erwirtschafteten Erträge beauftragten Institutionen frei
zugänglich. Es gibt bei keiner wirtschaftlich relevanten Aktivität eine
Privatheit, alles unterliegt der Offenbarung, wenn es um das Geld geht, das der
Staat zur Umverteilung sich beschaffen will. Nachdem die Beschaffungsnot
angesichts des sich ungebrochen ausweitenden Sozialbedarf unermesslich geworden
ist, entledigt sich der Staat bei der Beschaffung nunmehr endgültig aller
Regeln des Rechts und noch mehr des Anstands und der Moral. Tatsächlich hat die
aggressive Energie, mit der die Sozialisten im 19. und im 20. Jahrhundert sich
in ihren Revolutionen gegen die bürgerlichen Einrichtungen wandten, nunmehr vom
Staat selber Besitz ergriffen, mit der die Bürger verfolgt werden, auf dass sie
dem Staat alles, was er von ihn will, auch ausliefern. Die revolutionäre
Energie treibt nun in Form einer sich beliebig ausweitenden sozialen
Gerechtigkeit den Wandel an. Der Despotismus hat längst von dem System Besitz
ergriffen.
Als Bürger
im Feindesland
Ihr alle, die ihr
noch die bürgerliche Vorstellung von einem freien Menschen vor Augen habt, der
durch seine eigene Aktivitäten sein Leben gestaltet und den Lebensunterhalt für
sich und den Seinen verdient, der in seiner Freiheit seine selbst gewählte
Verantwortung trägt, der sich nicht durch die Gesellschaft definiert, sondern
die Gesellschaft durch einen Bund freier Menschen definiert, Ihr alle wisset, jetzt
geht es euch an den Kragen - wenn ihr euch nicht wehrt! Denn ihr seid im
Feindesland.
Wisset von
Solidarität und Gerechtigkeit spricht man euch nur gegenüber, wenn man
begründen muss, dass Solidarität und Gerechtigkeit nicht für euch gilt und dass
ihr hinzunehmen habt, wenn euch gegenüber unsolidarisch und ungerecht gehandelt
wird. Erkennt den wirklichen Zweck dieser Begriffe: sie sind gegen euch
gerichtet. Wer vom Staat lebt, muss nicht solidarisch und sozial gerecht sein.
Solidarität gilt immer nur als Pflicht der Ausgebeuteten, Ausbeuter kennen
keine Solidarität. Sie ist heute die Sprache, mit der die ausbeutende Mehrheit
die leistende Minderheit vergewaltigt. Deswegen müsst ihr unsolidarisch und
ungerecht handeln, wenn ihr euch verteidigen wollt.
Jeder Wert, den
ihr schafft und auf den die anderen aufgrund ihrer selbstgemachten
Gerechtigkeit zugreifen zu können glauben, entsteht allein durch eure Hand. Im
Augenblick des Entstehens seid ihr frei! Nutztet diese Freiheit euch vor den
anderen zu schützen. Wägt ab, wenn ihr eine Idee habt, ob ihr euch den im Namen
dieser sozialen Selbstgerechtigkeit erhoben Ansprüchen unterwerfen wollt oder
ob ihr nicht durch geschickte Wahl von Ort und Zeit oder auch der Art der
Ausführung des zu Schaffenden der sozialstaatlichen Selbstsucht entziehen
könnt. Denn wisset: Als Bürger befindet ihr euch längst schon in Feindesland,
auch wenn man manche eurer Freiheiten noch duldet. Das Regelungswerk hat euch
schon längst umzingelt und jeder, der erfolgreich wirtschaftet, steht
mittlerweile stets mit einem Bein bereits im Gefängnis.
Gesellschaften
bedürfen, jedenfalls noch einstweilen und solange noch nicht die totale
Informations- und Datenherrschaft begonnen hat, der freiwilligen Mitwirkung.
Wisset, nichts entsteht im Staat, wenn es von den beteiligten Menschen nicht
gewollt ist. Alles Staatliche, wie alles Gesellschaftliche ist nur das Ergebnis
des Zusammenwirkens der beteiligten Menschen aufgrund der ihnen erteilten
Informationen. Fehlt es an diesem übereinstimmenden Willen, dann brechen binnen
weniger Stunden selbst die mächtigsten Staaten auseinander und auch zusammen.
Daher ist die größte Macht im Staate und auch gegen den Staat ein von den
vorgegebenen Informationen abweichender Wille der beteiligten Menschen. Linke und
grüne Aktivisten machen dies verharmlosend als zivilen Ungehorsam vor, wenn sie
die öffentliche Ordnung missachten, Verkehrswege blockieren, sich an
öffentliche Einrichtungen anketten, um sie stillzulegen und vieles mehr.
Bedient euch derselben Mittel, wenn es um den Wust der euch vom Staat
auferlegten wirtschaftlichen Pflichten geht. Erfüllt sie nach den Buchstaben,
erfüllt sie mit Ungehorsam und versagt überall ein Mehr, wenn es zur Erfüllung
erforderlich ist. Macht von allen legalen Möglichkeiten, die eure bürgerliche
Existenz schützen, Gebrauch. Wisset, als Bürger seid ihr im Feindesland.
Der Staat lebt
ausschließlich von den Beiträgen der ihn bildenden Menschen, dass ein jeder das
von ihm Erwartete zu seiner Zeit und an seinem Ort auch tut. Dabei sind es eure
Beiträge, die die Werte schaffen und die Steuern zahlen und kraft deren
Leistung nahezu die Hälfte der Bevölkerung lebt, auf die es ankommt. Seid euch
eurer Macht wohlbewusst und verweigert euch, überall wo es für euch ohne
Schaden zu nehmen nur möglich ist. Auf euch kommt es an, wenn ihr euch weigert,
gibt es nichts zum Verteilen. Wenn sich die Empfänger staatlicher Wohltaten
weigern, dann spart der Staat nur. Ihre Teilhabe und ihre Beiträge sind passiv.
Und wenn sie Gewalt ausüben, dann wisset, es naht die Zeit, euch auch auf diese
Art zu wehren.
Wenn der
bedingungslose Vorbehalt des Rechts in einem Staat nicht mehr anerkannt wird
und die soziale Gerechtigkeit beginnt, die Rechtsicherheit zu zerstören,
Verträge und Zusagen ihre Gültigkeit verlieren, nach politischer Entscheidung
beliebig kriminalisiert wird oder Vergünstigungen gewährt werden, wenn der
Staat selbst sein Recht nicht mehr achtet, dann wisset, dass Recht und Unrecht
nicht mehr zu trennen sind und dass jedes Recht, das euch gegenüber geltend
gemacht wird, auch Unrecht sein kann. Einem solchen Recht könnt ihr nicht mehr
vertrauen und ethisch könnt ihr von ihm auch entbunden sein. Recht kann nur
gelten oder nicht gelten. Gibt es vor, dem einen gegenüber zu gelten, dem
anderen aber nicht, so hat es seine Gültigkeit schon längst verloren. Begeht
der Staat etwa bei der Steuererhebung Unrecht, weil er mit Rechtsbrechern
zusammenarbeitet, um aus dem Rechtsbruch Nutzen zu ziehen, verliert das Recht,
mit dem der Staat die Erhebung der Steuer begründet, ebenso seine Gültigkeit.
Ändern oberste Gerichte ihre Rechtsprechung, um statt dem vereinbarten Recht
Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit zu folgen, so entziehen sie ihrem Wirken
die rechtstaatliche Grundlage auch für die Zukunft. Ruft staatliche Verwaltung
Vertrauen ihrer Bürger im Hinblick auf ihr Handeln hervor, das sie gleichwohl
missachtet, so schuldet auch der Bürger der Verwaltung gegenüber kein Vertrauen
und ist von seinen Zusagen entbunden. Staatliche Gewalt kann sich zwar im
Einzelfall stets mit Macht gegen Euch durchsetzen. In der Summe aber ist sie
darauf angewiesen, dass ihr ihre Akte achtet und ihr eure Anteile –auch ohne
Macht gegen euch auszuüben- freiwillig erbringt. Ethisch entbindet aber ein
jeder Rechts- oder Vertrauensbruch euch von der Gefolgschaft.
Seid euch aber
auch der Gefahren bewusst, mit der Bürger heute verfolgt werden. Arbeitnehmer
können nach neueren Gerichtsurteil zwar auch, wie von den Medien gefordert,
ihre Arbeitgeber ohne besondere Folgen bestehlen, solche Schonung wird euch
indessen nicht gewährt, wenn es um das geht, zu dem der Staat entschieden hat,
das es seines ist. Eine Mutter kann als Umweltaktivistin zwar ihr Kleinkind aus
Protest gegen einen Zugtransport straflos an die Schienen ketten, um einen Zug
zum Stoppen zu zwingen, euch würde solcher Widerstand unweigerlich
bewährungslos ins Gefängnis bringen. Jedem Sozialisten ist zwar erlaubt, zur
Herstellung seiner Gerechtigkeit die vollständige Entrechtung des Bürgers zu
fordern, bezweifelst aber du seine soziale Selbstgerechtigkeit, findet sich
gleich ein politisch korrekter Staatsanwalt, der gegen dich wegen
Volksverhetzung ermittelt. Denn Staatsanwälte stehen ebenso wie Richter
außerhalb jeder Verantwortung für ihr Tun. Du siehst, alle sind schon lange auf
dem Weg, deine bürgerlichen Freiheiten und Rechte aus dem Grundgesetz zu tilgen
und die Verfassungsrichter schämen sich ihrer diese Aktivitäten bestätigenden
Urteile nicht. Die hohen Worte von der Freiheit und Würde der Person, dem
Grundrecht auf informationelle Freiheit und Selbstbestimmung gelten nicht für
deine bürgerlichen Aktivitäten, wenn du wirtschaftest, um zu leben. Vergesse
nie: als Bürger lebst du mittlerweile im Feindesland! Und doch, Deine Macht
kann dir letztlich niemand rauben, denn all die Politiker und die Funktionäre,
alle, die von euch nur leben, sind Eunuchen. Sie meinen zwar zu wissen, wie es
geht, können es aber nicht selbst machen. Wenn es um das Zeugen geht, dann
brauchen sie euch. Seid euch dessen stets bewusst, warnt euch Max Stirner alias
Caspar.
*********
Sozialstaatlich entbürgerlichte Demokratie
Max Stirner alias Caspar vom 12. Mai 2010
Seligsprechung des wahren Populismus
Die FDP hat nach
der als Schlappe empfundenen unterbliebenen wesentlichen Verbesserung des
Wahlergebnisses der vorherigen Landtagswahl in Nordrheinwestfalen entschieden,
von der bisherigen Leitforderung nach einer Steuersenkung für die betroffenen
Bürger künftig abzulassen. Die Medien feiern dies als eine Einsicht, dass
Populismus sich bei einem reifen Wahlvolk nicht auszahle. Leider ist das
Gegensteil der Fall, die FDP ist auf den Weg des Populismus, wie ihn alle
anderen Parteien mit mehr oder weniger Erfolg hofieren, endgültig wieder
eingeschwenkt. Das Wahlergebnis hat jedenfalls gezeigt, dass mit der Forderung
nach Steuersenkungen kein Staat mehr zu machen ist. Dies ist indes kein Zeichen
der Staatsmündigkeit des Volkes, sondern genau das Gegenteil: das Volk hat nun
endlich in seiner Mehrheit begriffen, dass die Forderungen nach Steuersenkungen
ihrer Versorgungs- und Verteilungsmentalität widerspricht, denn diese können
natürlich nur aus erhobenen Steuern befriedigt werden. Das Volk ist unter dem
medialen Dauerbombardement einer besonderen sozialen Gerechtigkeit, die die
Mehrheit offenbar vor der Minderheit schützen soll, in der Tat einsichtig
geworden und hat begriffen, dass es mit einer politischen Mehrheit die es
versorgenden staatlichen Töpfe am effektivsten füllen kann- was natürlich
impliziert, dass die Forderungen der gleichzeitig belasteten Minderheit mangels
demokratisch legitimierender Mehrheit keine Chance mehr haben. Das, was der
Mehrheit wohl tut, ist damit zum demokratischen Leitziel geworden – der Begriff
des Populismus hat sich dabei erübrigt, besser noch die höhere Weihe
demokratischer Seligsprechung erfahren. Allein die Minderheit hat offenbar noch
nicht begriffen, wie schutzlos sie zunehmend den Forderungen nach
Mehrheitsgerechtigkeit ausgesetzt ist. Diese Einsicht wird ihr aber nach und
nach zuwachsen. Wie es scheint, ist sie nunmehr ohne politische Partei.
Die
Verschonung der Mehrheit von steuerlichen Lasten
In Deutschland
leben etwa 45% der Bevölkerung von staatlichen Leistungen, in Ostdeutschland
sind es mehr, in Berlin noch mehr. Die Einkommen- und Lohnsteuer wird zu 80 %
von knapp 30 % der arbeitenden und wirtschaftenden Bevölkerung aufgebracht,
über die Hälfte der Bevölkerung zahlt mit knapp 6 % fast keine entsprechende
Steuer. Dies mag, wie die Sozialisten betonen, Folge einer ungleichen und damit
in ihren Augen ungerechten Einkommensverteilung sein, kann aber hier, wo es um
Abstimmungsverhalten gilt, nicht sonderlich interessieren. Jedenfalls ist
tatsächlich die Mehrheit von dieser Steuer weitgehend entlastet. Weiterhin
weisen die Sozialisten darauf hin, dass eine entsprechende Entlastung sich aber
nicht für die Verbrauch- und Verkehrsteuern ergebe, was aber auch nur
vordergründig zutrifft. Sicherlich zahlen alle die Umsatz-, Energie-,
Versicherung-, Tabak- oder Alkoholsteuer, wenn sie an entsprechenden
wirtschaftlichen Vorgängen, wie beim Einkaufen, teilnehmen. Sie bestreiten
diese Steuern indes aus demjenigen, was ihnen zum Leben zur Verfügung steht,
weil sie es durch eigene Arbeit erwirtschaftet oder aufgrund der Erfüllung von
staatlich gewährten Rechtsansprüchen bezogen haben. Das was der Staat ihnen
gewährt, berücksichtigt diese steuerlichen Lasten daher bereits. Somit reichen
die Bezieher von staatlichen Leistungen die ihnen damit auch überlassenen Steueranteile
nur weiter. Eine eigene steuerliche Last wird so von vorneherein vermieden.
Tatsächlich erhalten sie vom Staat auch diese Leistungen auf Kosten der
anderen, die ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften und damit auch die
einzigen originären Steuerzahler sind. Nachdem nun etwa knapp die Hälfte der
Bevölkerung von staatlichen Leistungen lebt, kann auf sie keine originäre Last
bei den Verbrauchs- und Verkehrssteuern entfallen. Somit bleibt es im Ergebnis
auch unter Berücksichtigung anderer Steuerarten dabei, dass die Mehrheit von
der Steuerlast weitgehend verschont ist. Dies zeigt zudem die wirkliche
Bedeutung des geflügelten Wortes vom kleinen Mann, der als Steuerzahler stets
zur Kasse gebeten werde. Denn den kleinen Mann, der wesentlich am Steueraufkommen
beteiligt ist, gibt es gar nicht. Da er keine Steuern zahlt, kann er auch für
nichts aufkommen. Was die Phrase meint ist etwas anderes: wenn die Zeche der
Steuerzahler zahlen muss, weil etwa große Beträge für internationale
Verpflichtungen oder Wirtschaftsstrukturmaßnahmen aufgebracht werden müssen,
dann kann der kleine Mann sich nur insoweit beklagen, dass Dritte ihm von dem,
was andere erwirtschaften, etwas wegnehmen, das er sich eigentlich selbst
einverleiben wollte. Es geht auch hier, wie bei der gesamten sozialen
Gerechtigkeit, stets nur um die Gerechtigkeit der Verteilung der Beute, nicht
aber bei ihrer Erlangung. Soziale Gerechtigkeit ist die Gerechtigkeit der
Räuber bei der Verteilung der Beute.
„Lass es
gut sein, Gevatter“ ist vorbei
Wer diese
Zusammenhänge klar erkennt, den kann es nicht wundern, dass sich für die
Forderung nach Steuersenkungen in fortgeschrittenen demokratischen
Sozialstaaten keine Mehrheiten mehr finden lassen können. Denn Steuern zahlt
nur die Minderheit, woraus die Mehrheit alimentiert wird. Es würde schon ein
hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung voraussetzen, wenn der
Leistungsempfänger zum Leistenden sagen würde, lass es genug sein, Gevatter. Da
ist schon die immerwährende soziale Gerechtigkeit davor, die in ihren
Bedingungen sich eine unendliche Gefräßigkeit beigelegt hat: es wird nie eine
gerechte Gesellschaft geben, solange nicht alle an jedem Ort und zu jeder Zeit
das Gleiche haben (ein Zustand, der, einmal hergestellt, in weniger als einer
halben Generation in den heutigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen
günstigenfalls enden würde, wenn nicht zuvor in einer krassen Oligarchie). Für
das Gleiche qualifizieren sich die Menschen aber nicht durch ihre Leistungen (Du
kannst doch nichts für deinen Mangel dafür), sondern durch politisches
Wohlverhalten den Verteilenden gegenüber. Der Maßstab der Gerechtigkeit ist von
vorneherein allein auf das Verteilen gerichtet, denen, denen das zu Verteilende
genommen wird, wird der Maßstab versagt. Gerechtigkeit obwaltet nicht im
Steuerrecht, hier gilt blanker Utilitarismus und es heiligt, wie es amtlich zur
Zurückweisung des Vorwurfs der Hehlerei aus ministeriellem Munde hieß, gar noch
der Zweck die Mittel. Dies zeigt, dass die Politik und die öffentliche Meinung längst
die Bevölkerung schon in zwei Lager aufgeteilt hat, in das der nehmenden und
das der gebenden Seite und auf beide Lager grundlegend verschiedene Rechts- und
ethische Grundsätze anwendet. Jede Entlastung des einen Lagers führt zu einer
Belastung des anderen. Jeden Leistungsdruck, den man den einen in ihrem Lager
nimmt, führt zur Erhöhung des Leistungsdruck im Lager der anderen. Dass die
Politik hier diejenigen, die das Verteilungsgut erwirtschaften, in den
Hintergrund drängt (erwirtschaftet wird das Volkseinkommen nur zum geringen
Teil von der großen Industrie, die indes politisch und öffentlich als
Wirtschaft nur wahrgenommen wird), ist zwangsläufig. Schmücken sich die
Politiker im Hinblick auf ihre Geltungsmacht, ihren Einfluss und ihre
Anerkennung durch das von den staatlichen Wohltaten vermehrt lebende Wahlvolk
doch ausschließlich mit den fremden Federn, die sie anderen mit Hilfe rigider
Abgaben geraubt haben und denen eigentlich der Dank und die Anerkennung
gebührt. Die Mehrheit hält es mit dem Dank indessen ganz anders, sie erwartet
ihn von der Minderheit für das, was sie trotz ihrer Gesetzgebungsmacht ihr noch
als Eigen übrig lässt. So küssen auch die von der Mafia auf Schutzgeld
Erpressten dem Patron die Hand, auf dass er nicht noch mehr von ihnen nimmt.
Zwiefach
vernagelte Freiheit
Lagerpolitik
nennen die Populisten die politischen Forderungen, die die Minderheit versucht,
gegen die sich zunehmend institutionalisierte Mehrheit geltend zu machen. Auch
hier arbeitet die propagandistische Methode in altbekannter Weise, dass Normale
als Unnormales zu diffamieren und dahinter die Entrechtung der Minderheit zu
verbergen. Das hat hinreichend Beispiele auch in der Geschichte. Populistisch
ist es, politische Entscheidungen ausschließlich an den Bedürfnissen der
herrschenden Mehrheit auszurichten und unnatürlich und anormal ist es, denen,
mit deren Arbeit die Werte geschaffen werden, deren Nutzung zunehmend zu
beschränken. Es ist das Lager der herrschenden Mehrheit, das die Politik
bestimmt und dem Lager der Minderheit das Recht abspricht, sich auf politischem
Weg gegen die fortschreitende Ausplünderung zu Gunsten der Mehrheit zu Wehr zu
setzen. Die Linke fordert fortwährende Steuererhebungen, wohl wissend, dass die
von ihnen angesprochene Wählerschicht der Staatsabhängigen davon nicht
betroffen ist. Diese Politik hat bereits dazu geführt, dass die Mehrheit nahezu
keine Steuern mehr entrichtet und die entsprechende Last allein auf den
Schultern der Minderheit ruht. Es geht somit ausschließlich um die weitere Verschiebung
dieses Ungleichgewichts zu Lasten der Minderheit mit dem ursozialistischen Ziel
der Vergemeinschaftung der Produktionsmittel und allen Eigentums. Nachdem der
direkte Weg des Sozialismus in die Katastrophe geführt hat, beschreiten alle
nun den indirekten Weg der schleichenden Entrechtung der leistenden Minderheit.
Seitdem hat die soziale Gerechtigkeit Konjunktur und Schläfer aus allen
politischen Richtungen der ehemals realsozialistischen und kommunistischen
Bewegung sind überall in unserem Staat und allen Parteien erwacht und verfolgen
ameisengleich dasselbe Ziel: die Vergesellschaftung aller Potentiale und
Gleichmachung aller Menschen ungeachtet ihrer Leistung, ihres Könnens, ihres
Lebensweges und damit die Liquidation der Freiheit. Denn die Freiheit der
Leistenden ist allen politischen Gleichmachern ein großer Dorn im Auge. Das war
schon bei den Sozialisten der französischen Revolution so, weswegen sie nicht
nur mit der Gleichheit sondern auch noch mit der Brüderlichkeit gleich zweimal
die Freiheit vernagelt haben. Menschen, deren Freiheit zwiefach vernagelt
wurde, sind zu keiner objektive Werte schaffenden Leistung mehr fähig. Das ist
die unsere moderne Situation.
Abgedankte
bürgerliche Freiheit
Somit befinden wir
uns in einer Situation, die trotz aller Preisungen der modernen Freiheiten der
von Freiheitskämpfern vergangener Zeiten nicht unähnlich ist. Die Rechte einer
bestimmten Gruppe in von dieser als wesentlich angesehenen Bereichen sind auf
den vorgesehenen rechtlichen und politischen Wegen nicht mehr zu sichern. Das
Gesetzgebungsmonopol der von der Minderheit lebenden Mehrheit schließt dies von
vornherein aus. Mithilfe der öffentlichen Sozialpropaganda wurden die
gesellschaftlichen Leitbilder schon längst ausgewechselt. Die bürgerliche Vorstellung
von einem freien und selbstverantwortlichen Menschen, der sich der Gemeinschaft
und dem Staat zur Sicherung seiner und der anderen Entfaltung eingliedert und
demgegenüber der Staat nur im Rahmen seiner so bestimmten Aufgaben berechtigt
sein kann, wurde in dem Modell des Sozialstaats des zweiten 20. Jahrhunderts
gänzlich über Bord geworfen. Das ist den Protagonisten der herrschenden
Mehrheit auch bewusst, wenn sie machtvoll ihre Positionen sichern. Die linken
und auch rechten Sozialisten haben dem Staat gegenüber nie auf ihre
Gewaltoptionen verzichtet. Die Gewerkschaften behalten sich stets Widerstand
nicht nur durch Streiks sondern auch durch politische, sie nennen sie zugleich
schon rechtfertigend sozialpolitische Unruhen vor, und zwar gegen alle Gewalten
des Staats, auch der des Rechts. Die politischen Gewaltaktionen der Linken,
seien es durch linke Kampfgruppen, wie die Autonomen, oder durch grüne
Umweltaktivsten werden in der Öffentlichkeit der Medien verherrlicht, dem sich
zunehmend verunsichert die Gerichte anschließen. Den Sozialisten war das Recht
niemals Selbstzweck, sondern selbstverständliches Mittel zum Zweck der
Etablierung der angestrebten Gesellschaftsordnung. Diesem hat sich das Recht
unterzuordnen, auch ist es zu diesem Zweck erlaubt, es zu beugen. Die
Rechtssicherheit, der Kern eines jeden wirksamen Gewaltverzichts der Bürger,
wird zu Gunsten der sozialistischen Ziele (verbal abgeschwächt zu sozialen
Zielen) permanent ausgehöhlt. Das Recht, das die gesellschaftlichen und
staatlichen Zugriffe auf die von der Minderheit erwirtschafteten Ergebnisse
regelt, wie das Steuerrecht, denaturierte zur rechtstaatlichen Farce. Selbst
die Demokratie ist den Sozialisten nur Mittel zum Zweck der Herstellung der von
ihnen als gerecht bezeichneten Gesellschaftsordnung, weswegen es nicht mehr
wundern kann, dass der Angelpunkt aller Demokratie, der Vorbehalt des Rechts,
in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung verliert. Garantien des Rechts,
wie Rückwirkungsverbote, Gesetzesvorbehalte haben selbstverständlich der
sozialen Gerechtigkeit zu weichen. Soziale Gerechtigkeit ist zum Sammelbegriff
für die sozialistischen Vorstellungen einer gleichmacherischen und
unbürgerlichen Gesellschaft geworden, in dem der Mensch zum Objekt der Sorge
der Institutionen degradiert wird. Freiheitsgewährungen beschränken sich auf
das sozialistische Menschenbild, das bürgerliche Menschenbild, das sich vor
allem auch in der wirtschaftlichen Freiheit ausdrückt, ist weitgehend davon
ausgenommen. Um hier einzugreifen darf denunziert, gelogen und geraubt und
gehehlt werden, wenn es nur dem Zwecke dient, die zur gerechten Umverteilung
erforderlichen Mittel zu beschaffen. Pecuniam non olet wird zum Prinzip der
Steuerkassen. An deren Anforderungen endet auch jeder Datenschutz, alle wirtschaftlich
relevanten Vorgänge, alle Konten und Aufzeichnungen sind jederzeit für die mit
der Einziehung der erwirtschafteten Erträge beauftragten Institutionen frei
zugänglich. Es gibt bei keiner wirtschaftlich relevanten Aktivität eine
Privatheit, alles unterliegt der Offenbarung, wenn es um das Geld geht, das der
Staat zur Umverteilung sich beschaffen will. Nachdem die Beschaffungsnot
angesichts des sich ungebrochen ausweitenden Sozialbedarf unermesslich geworden
ist, entledigt sich der Staat bei der Beschaffung nunmehr endgültig aller
Regeln des Rechts und noch mehr des Anstands und der Moral. Tatsächlich hat die
aggressive Energie, mit der die Sozialisten im 19. und im 20. Jahrhundert sich
in ihren Revolutionen gegen die bürgerlichen Einrichtungen wandten, nunmehr vom
Staat selber Besitz ergriffen, mit der die Bürger verfolgt werden, auf dass sie
dem Staat alles, was er von ihn will, auch ausliefern. Die revolutionäre
Energie treibt nun in Form einer sich beliebig ausweitenden sozialen
Gerechtigkeit den Wandel an. Der Despotismus hat längst von dem System Besitz
ergriffen.
Als Bürger
im Feindesland
Ihr alle, die ihr
noch die bürgerliche Vorstellung von einem freien Menschen vor Augen habt, der
durch seine eigene Aktivitäten sein Leben gestaltet und den Lebensunterhalt für
sich und den Seinen verdient, der in seiner Freiheit seine selbst gewählte
Verantwortung trägt, der sich nicht durch die Gesellschaft definiert, sondern
die Gesellschaft durch einen Bund freier Menschen definiert, Ihr alle wisset, jetzt
geht es euch an den Kragen - wenn ihr euch nicht wehrt! Denn ihr seid im
Feindesland.
Wisset von
Solidarität und Gerechtigkeit spricht man euch nur gegenüber, wenn man
begründen muss, dass Solidarität und Gerechtigkeit nicht für euch gilt und dass
ihr hinzunehmen habt, wenn euch gegenüber unsolidarisch und ungerecht gehandelt
wird. Erkennt den wirklichen Zweck dieser Begriffe: sie sind gegen euch
gerichtet. Wer vom Staat lebt, muss nicht solidarisch und sozial gerecht sein.
Solidarität gilt immer nur als Pflicht der Ausgebeuteten, Ausbeuter kennen
keine Solidarität. Sie ist heute die Sprache, mit der die ausbeutende Mehrheit
die leistende Minderheit vergewaltigt. Deswegen müsst ihr unsolidarisch und
ungerecht handeln, wenn ihr euch verteidigen wollt.
Jeder Wert, den
ihr schafft und auf den die anderen aufgrund ihrer selbstgemachten
Gerechtigkeit zugreifen zu können glauben, entsteht allein durch eure Hand. Im
Augenblick des Entstehens seid ihr frei! Nutztet diese Freiheit euch vor den
anderen zu schützen. Wägt ab, wenn ihr eine Idee habt, ob ihr euch den im Namen
dieser sozialen Selbstgerechtigkeit erhoben Ansprüchen unterwerfen wollt oder
ob ihr nicht durch geschickte Wahl von Ort und Zeit oder auch der Art der
Ausführung des zu Schaffenden der sozialstaatlichen Selbstsucht entziehen
könnt. Denn wisset: Als Bürger befindet ihr euch längst schon in Feindesland,
auch wenn man manche eurer Freiheiten noch duldet. Das Regelungswerk hat euch
schon längst umzingelt und jeder, der erfolgreich wirtschaftet, steht
mittlerweile stets mit einem Bein bereits im Gefängnis.
Gesellschaften
bedürfen, jedenfalls noch einstweilen und solange noch nicht die totale
Informations- und Datenherrschaft begonnen hat, der freiwilligen Mitwirkung.
Wisset, nichts entsteht im Staat, wenn es von den beteiligten Menschen nicht
gewollt ist. Alles Staatliche, wie alles Gesellschaftliche ist nur das Ergebnis
des Zusammenwirkens der beteiligten Menschen aufgrund der ihnen erteilten
Informationen. Fehlt es an diesem übereinstimmenden Willen, dann brechen binnen
weniger Stunden selbst die mächtigsten Staaten auseinander und auch zusammen.
Daher ist die größte Macht im Staate und auch gegen den Staat ein von den
vorgegebenen Informationen abweichender Wille der beteiligten Menschen. Linke und
grüne Aktivisten machen dies verharmlosend als zivilen Ungehorsam vor, wenn sie
die öffentliche Ordnung missachten, Verkehrswege blockieren, sich an
öffentliche Einrichtungen anketten, um sie stillzulegen und vieles mehr.
Bedient euch derselben Mittel, wenn es um den Wust der euch vom Staat
auferlegten wirtschaftlichen Pflichten geht. Erfüllt sie nach den Buchstaben,
erfüllt sie mit Ungehorsam und versagt überall ein Mehr, wenn es zur Erfüllung
erforderlich ist. Macht von allen legalen Möglichkeiten, die eure bürgerliche
Existenz schützen, Gebrauch. Wisset, als Bürger seid ihr im Feindesland.
Der Staat lebt
ausschließlich von den Beiträgen der ihn bildenden Menschen, dass ein jeder das
von ihm Erwartete zu seiner Zeit und an seinem Ort auch tut. Dabei sind es eure
Beiträge, die die Werte schaffen und die Steuern zahlen und kraft deren
Leistung nahezu die Hälfte der Bevölkerung lebt, auf die es ankommt. Seid euch
eurer Macht wohlbewusst und verweigert euch, überall wo es für euch ohne
Schaden zu nehmen nur möglich ist. Auf euch kommt es an, wenn ihr euch weigert,
gibt es nichts zum Verteilen. Wenn sich die Empfänger staatlicher Wohltaten
weigern, dann spart der Staat nur. Ihre Teilhabe und ihre Beiträge sind passiv.
Und wenn sie Gewalt ausüben, dann wisset, es naht die Zeit, euch auch auf diese
Art zu wehren.
Wenn der
bedingungslose Vorbehalt des Rechts in einem Staat nicht mehr anerkannt wird
und die soziale Gerechtigkeit beginnt, die Rechtsicherheit zu zerstören,
Verträge und Zusagen ihre Gültigkeit verlieren, nach politischer Entscheidung
beliebig kriminalisiert wird oder Vergünstigungen gewährt werden, wenn der
Staat selbst sein Recht nicht mehr achtet, dann wisset, dass Recht und Unrecht
nicht mehr zu trennen sind und dass jedes Recht, das euch gegenüber geltend
gemacht wird, auch Unrecht sein kann. Einem solchen Recht könnt ihr nicht mehr
vertrauen und ethisch könnt ihr von ihm auch entbunden sein. Recht kann nur
gelten oder nicht gelten. Gibt es vor, dem einen gegenüber zu gelten, dem
anderen aber nicht, so hat es seine Gültigkeit schon längst verloren. Begeht
der Staat etwa bei der Steuererhebung Unrecht, weil er mit Rechtsbrechern
zusammenarbeitet, um aus dem Rechtsbruch Nutzen zu ziehen, verliert das Recht,
mit dem der Staat die Erhebung der Steuer begründet, ebenso seine Gültigkeit.
Ändern oberste Gerichte ihre Rechtsprechung, um statt dem vereinbarten Recht
Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit zu folgen, so entziehen sie ihrem Wirken
die rechtstaatliche Grundlage auch für die Zukunft. Ruft staatliche Verwaltung
Vertrauen ihrer Bürger im Hinblick auf ihr Handeln hervor, das sie gleichwohl
missachtet, so schuldet auch der Bürger der Verwaltung gegenüber kein Vertrauen
und ist von seinen Zusagen entbunden. Staatliche Gewalt kann sich zwar im
Einzelfall stets mit Macht gegen Euch durchsetzen. In der Summe aber ist sie
darauf angewiesen, dass ihr ihre Akte achtet und ihr eure Anteile –auch ohne
Macht gegen euch auszuüben- freiwillig erbringt. Ethisch entbindet aber ein
jeder Rechts- oder Vertrauensbruch euch von der Gefolgschaft.
Seid euch aber
auch der Gefahren bewusst, mit der Bürger heute verfolgt werden. Arbeitnehmer
können nach neueren Gerichtsurteil zwar auch, wie von den Medien gefordert,
ihre Arbeitgeber ohne besondere Folgen bestehlen, solche Schonung wird euch
indessen nicht gewährt, wenn es um das geht, zu dem der Staat entschieden hat,
das es seines ist. Eine Mutter kann als Umweltaktivistin zwar ihr Kleinkind aus
Protest gegen einen Zugtransport straflos an die Schienen ketten, um einen Zug
zum Stoppen zu zwingen, euch würde solcher Widerstand unweigerlich
bewährungslos ins Gefängnis bringen. Jedem Sozialisten ist zwar erlaubt, zur
Herstellung seiner Gerechtigkeit die vollständige Entrechtung des Bürgers zu
fordern, bezweifelst aber du seine soziale Selbstgerechtigkeit, findet sich
gleich ein politisch korrekter Staatsanwalt, der gegen dich wegen
Volksverhetzung ermittelt. Denn Staatsanwälte stehen ebenso wie Richter
außerhalb jeder Verantwortung für ihr Tun. Du siehst, alle sind schon lange auf
dem Weg, deine bürgerlichen Freiheiten und Rechte aus dem Grundgesetz zu tilgen
und die Verfassungsrichter schämen sich ihrer diese Aktivitäten bestätigenden
Urteile nicht. Die hohen Worte von der Freiheit und Würde der Person, dem
Grundrecht auf informationelle Freiheit und Selbstbestimmung gelten nicht für
deine bürgerlichen Aktivitäten, wenn du wirtschaftest, um zu leben. Vergesse
nie: als Bürger lebst du mittlerweile im Feindesland! Und doch, Deine Macht
kann dir letztlich niemand rauben, denn all die Politiker und die Funktionäre,
alle, die von euch nur leben, sind Eunuchen. Sie meinen zwar zu wissen, wie es
geht, können es aber nicht selbst machen. Wenn es um das Zeugen geht, dann
brauchen sie euch. Seid euch dessen stets bewusst, warnt euch Max Stirner alias
Caspar.